Ergebnisse und Perspektiven
Henrik Dosdall und Berit Merla | INTERVENTIONEN – Zeitschrift für Verantwortungspädagogik | Ausgabe 13/2019

Die folgenden Überlegungen gehen auf ein Seminar der beiden Autor:innen zum Fehlschlag der polizeilichen Ermittlungen im NSU-Komplex am Lehrstuhl für Organisations- und Verwaltungssoziologie der Universität Potsdam im Sommersemester 2019 zurück. Ihre Prämisse ist, dass eine Risikoperspektive in der Lage ist, in verschiedenen Hinsichten einen zentralen Beitrag zum Verständnis der Geschehnisse um den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zu leisten. Bei dem NSU handelte es sich um eine rechtsterroristische Gruppe, die aus Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bestand und von 1999 bis 2011 aktiv war. In diesem Zeitraum beging der NSU zehn Mode, mindestens zwei Sprengstoffanschläge in der Kölner Probsteigasse und Keupstraße und verübte über ein Dutzend Überfälle zur Finanzierung seiner Taten (Deutscher Bundestag 2013, S. 831). Mit der Begrifflichkeit der Risikoperspektive wiederum ist ein Interesse am Umgang verschiedener Akteur:innen mit Unsicherheit formuliert. Unsicherheit wird dabei als ein zentraler Aspekt aller Handlungen begriffen, der sich primär daraus ergibt, dass unbekannt ist, welche Folgen die eigenen Handlungen in Zukunft haben werden (Japp 2000). Gleichzeitig beeinflusst die Wahrnehmung dieser Risiken die eigenen Handlungen in hohem Maße (Slovic 1987): Ob sich Individuen (Kahneman und Tversky 1979) oder aber Organisationen (Shinkle 2012) wie Verwaltungen (Bellé et al. 2018) oder Unternehmen (Greve 2003) riskant oder zurückhaltend verhalten, hängt in hohem Maße davon ab, ob sie sich in ihrer Wahrnehmung zwischen sicheren oder riskanten Handlungsoptionen entscheiden müssen1. Auch ist entscheidend, welchen Risiken sie überhaupt Beachtung schenken und welche sie ignorieren (March und Shapira 1992). Die Wahl zwischen zwei als riskant wahrgenommenen Alternativen führt dabei häufig zu hoher Risikoaffinität, wohingegen die Wahl zwischen zwei als sicher wahrgenommenen Alternativen häufig zu Risikoaversion, also zu wenig riskantem Verhalten führt (Kahneman und Tversky 2000). Kurz: Verluste sind oft schmerzhafter als Gewinne angenehm sind, weswegen zur Vermeidung von Verlusten größere Risiken auf sich genommen werden als zur Realisierung von Gewinnen (Kahneman und Tversky 1979). Präferenzen für riskantere und weniger riskantere Handlungen sind folglich keine feststehenden Charaktereigenschafen, sondern stellen vielmehr Anpassungsleistungen an eigene Erfahrungen dar (March 1996).
Eine Risikoperspektive auf den NSU-Komplex
Im Folgenden legen wir mittels dieser hier kurz skizzierten Perspektive unterschiedliche Schneisen in den NSU-Komplex, umdie analytische Ergiebigkeit solch einer Perspektive zu verdeutlichen. Wir werden uns dabei auf insgesamt vier Fragen konzentrieren. Zunächst widmen wir uns der Frage, wie die Polizei das Risiko rechtsterroristischer Anschläge einschätzte, bevor wir uns darauf aufbauend der Frage zuwenden, wie die Polizei mit dem Risiko eines potenziellen Fehlschlags der Ermittlungen umging. Danach verlassen wir die Ebene der Polizei, um den NSU selbst zu betrachten. Zunächst interessiert uns dabei, welche Rolle Risikowahrnehmungen bei der Flucht des Trios 1998 spielten. Im Anschluss fragen wir, ob der NSU tatsächlich immer riskanter operierte. Abschließend ziehen wir ein Fazit, in dem wir noch einmal die Relevanz einer Risikoperspektive für die Analyse des NSU-Komplexes betonen.
Wie schätzt die Polizei das Risiko eines rechtsterroristischen Anschlages ein?
Eines der bemerkenswertesten Merkmale des NSU-Komplexes ist, dass die Sicherheitsbehörden nicht nach dem NSU fahndeten (Dosdall 2018)2. Im Gegensatz zur Roten-Armee-Fraktion (RAF), die sich über Jahre starkem Fahndungsdruck ausgesetzt sah (Weinhauer 2006), war der NSU nie mit systematischer polizeilicher Aufmerksamkeit konfrontiert. Zwar suchte die Polizei nach den Urheber:innen der vom NSU begangenen Morde, deren Seriencharakter aufgrund der verwendeten Waffe bekannt war (Deutscher Bundestag 2013), sie verpasste es jedoch, die Morde einem rechtsterroristischen Hintergrund – geschweige denn einer rechtsterroristischen Gruppe – zuzuordnen. Und dies trotz der Homogenität der Opfer, die – mit Ausnahme des Anschlages auf zwei Polizist:innen im April 2007 im April – allesamt Kleingewerbetreibende mit Migrationshintergrund waren 3. Vielmehr wurde die Existenz des NSU den Behörden erst durch das sogenannte NSU-Video im November 2011 bekannt, das Beate Zschäpe nach dem Suizid von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verschickte (Deutscher Bundestag 2013, S. 831). Dass der NSU trotz intensiver und aufwändiger Ermittlungen (vgl. nur Deutscher Bundestag 2013, 2017) keine polizeiliche Aufmerksamkeit auf sich zog, hing in entscheidender Hinsicht mit der Art und Weise zusammen, mittels der die Polizei das Vorliegen von Rechtsterrorismus bestimmte. Um dies im Folgenden zu rekonstruieren, ist es jedoch zunächst notwendig, einen allgemeineren Blick auf die Ermittlungen werfen. Das zentrale Merkmal der polizeilichen Ermittlungen zu den vom NSU begangenen Morden war, dass die Polizei sich angesichts der im September 2000 beginnenden Česká-Mordserie auf einen Tathintergrund im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) festlegte. Damit aber legte sie sich gleichzeitig auf einen sehr gut beherrschten Ermittlungsansatz fest. Die hohe Ermittlungskompetenz in einem faktisch falschen Ansatz führt in der Folge dazu, dass die Ermittlungen immer neue Trugspuren auftaten, die eine weitere Suche im OK-Milieu zu rechtfertigen schienen. Die Ermittlungen perpetuierten sich selber: immer neue Verdachtsmomente wurden aufgetan, die es vermeintlich abzuarbeiten galt. Deutlich wurde dies bspw. im September 2005 im Rahmen eines Treffens zwischen der zentralen polizeilichen Ermittlungseinheit, der sogenannten BAO Bosporus, und dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Im Rahmen dieses Treffens wurde die Möglichkeit diskutiert, dass ein ausländischer Geheimdienst für die Morde verantwortlich sein könnte. Alternativ wurde erwogen, dass die Morde von einer linken türkischen Organisation wie Devrimci Sol bzw- PKK oder aber eine rechten türkischen Organisation wie der MHP verübt worden sein konnten (Hessischer Landtag 2018, 276f.). Die Möglichkeit der Urheberschaft eines ausländischen Geheimdienstes war zuvor bereits von der Polizei in NRW im Kontext des NSU-Bombenanschlages in der Kölner Probsteigasse im Jahr 1999 erwogen worden. Konkret überlegte man damals, ob der iranische Geheimdienst hinter dem Anschlag stecken könne (Landtag Nordrhein-Westfalen 2017, S. 296). In allen genannten Fällen wurde folglich ausgehend von der Annahme, dass die NSU-Morde auf einem Tathintergrund im Bereich der Organisierten Kriminalität basierten, sogar die Möglichkeit eines geheimdienstlichen Täter:innenschaft erwogen – jedoch nicht die Möglichkeit eines fremdenfeindlichen Motivs. Zweifelsohne ist bei der Bewertung dieser Sachverhalte große Vorsicht geboten, da es notorisch schwerfällt auf Basis heute bekannter Informationen frühere Entscheidungssituationen zu rekonstruieren (vgl. Fischhoff und Beyth 1975). Dennoch verdeutlichen diese beiden Beispiele, dass man gewillt war, die Ermittlungen im OK-Bereich sogar auf die Möglichkeit eines mordenden Geheimdienstes auszudehnen, ein fremdenfeindliches Motiv aber weitestgehend ausschloss.
Fragt man nach den Gründen für die Persistenz dieses Ermittlungsansatzes, stößt man unweigerlich auf die Risikoeinschätzung der Polizei und damit auf die Frage wie die Polizei das Risiko eines rechtsterroristischen Anschlages einschätzte. Um dies zu rekonstruieren, ist es sinnvoll, sich erneut dem eingangs vermerkten Umstand zuzuwenden, dass Risikoeinschätzungen oft Adaptionen an historische Umstände darstellen. Risikoeinschätzungen basieren also, mit anderen Worten, oft auf Interpretationen der jeweiligen (Organisations-)Vergangenheit (March 1996; March et al. 2000). Relevant ist dieser Zusammenhang im Rahmen des NSU-Komplexes dabei hinsichtlich der Frage, welche Terrorismusformen prägend für die Polizei waren, welche Erfahrungen also die polizeiliche Risikoeinschätzung bestimmten. Betrachtet man die NSU-Ermittlungen unter diesem Aspekt wird schnell deutlich, dass es primär Erfahrungen mit Linksterrorismus und islamistischen Terrorismus waren, die Eingang in die Risikowahrnehmung der Polizei fanden. Rechtsterroristische Erfahrungen wurden systematisch unterschätzt (Dosdall 2018) – häufig auf Basis der Annahme, dass die rechte Szene schlicht nicht zur Bildungterroristischer Gruppen fähig sei. Ein ehemaliger Münchener Generalstaatsanwalt verdeutlichte dies vor einem Untersuchungsausschuss wie folgt: „Das [die rechte Szene] war eher eine hasserfüllte Szene, die – wie soll ich sagen?- von einem Mob ausging“ (Deutscher Bundestag 2013, S. 275). Operativ schlug sich diese Unterschätzung des terroristischen Potenzials der rechten Szene dergestalt nieder, dass die Polizei das Vorliegen von Rechtsterrorismus einfach anhand der Merkmale des Linksterrorismus testete. Dies hieß, dass man an den NSU-Tatorten nach Bekennerschreiben suchte. Da Bekennerschreiben für Linksterrorismus üblich sind, nahm man an, dass dies auch für Rechtsterrorismus gelte (Dosdall 2018). Dies führte jedoch zu einem Kurzschluss, der sich wie ein roter Faden durch die Ermittlungen zieht: Die Abwesenheit eines Bekennerschreibens führte dazu, dass die Möglichkeit eines (rechts-)terroristischen Anschlages nicht länger erwogen wurde. Entscheidend ist dabei jedoch, dass es sich bei dieser Interpretation nicht um ein objektives historisches Faktum handelt. Vielmehr basiert diese Interpretation und die auf sie aufbauende Risikowahrnehmung erkennbar auf einer unzureichenden Aufarbeitung historischer Erfahrungen mit rechtsterroristischen Anschlägen (vgl. dazu Botsch 2017, S. 57; Borstel und Heitmeyer 2012, S. 339.), da diese – man denke nur andas Oktoberfestattentat in München 1980(Chaussy 2014) – häufig ohne Bekennerschreiben erfolgten. Der Grund dafür ist darin zu sehen, dass es dem Rechtsterrorismus um die Verbreitung von Angstunter Opfern geht und, anders als dem Linkterrorismus, nicht um die Kommunikation eines politischen Anliegens in die Gesellschaft (dazu Weinhauer und Requate 2012). Insofern konfrontierten die NSU-Morde die Behörden nicht mit einem neuen Modus Operandi, sondern folgten vielmehr einem häufig anzutreffenden Muster rechten Terrors (vgl. Borstel undHeitmeyer 2012). Die Konsequenz dieser unzureichenden Aufarbeitung historischer Erfahrung – und der erkennbar geringen Verbreitung sozialwissenschaftlichen Wissens in der Polizei – war, dassdie durchaus vorhandenen Impulse, die Ermittlungen auf den Bereich Rechtsterrorismus auszweiten (Seibel 2014) imSande verliefen (Dosdall 2018). Ebenweil das Risiko eines rechtsterroristischen Hintergrundes auf Basis einer einseitigen Interpretation gemachter Erfahrungen systematisch unterschätzt wurde. Ein folgenschweres Ergebnis war, dass die Opferfamilien über Jahre hinweg seitens der Polizei zu Täter:innen umgedeutet wurden, da die OK-Ermittlungen es nahezulegen schienen, dass die Opfer in die Morde verstrickt waren.
Wie ging die Polizei mit dem Risiko eines Fahndungsfehlschlages um?
Wir haben bis zu diesem Punkt gezeigt, dass die polizeiliche Risikowahrnehmung die NSU-Ermittlungen maßgeblich beeinflusste. Vor diesem Hintergrund beschäftigen wir uns nun mit der Frage, wie die Polizei auf die sich ab Mitte der 2000er Jahre immer deutlicher abzeichnende Möglichkeit eines Fehlschlages ihrer Ermittlungen reagierte. Solch ein Fehlschlag war, um dies zu wiederholen, deswegen so gut wie unvermeidlich, weil die Ermittlungen im OK-Bereich nicht in die Nähe der tatsächlichen Täter:innen führten, da die Polizei schlicht an der falschen Stelle suchte. Hinzu kam ein starker Druck der Öffentlichkeit: zusätzlich zur Berichterstattung in deutschsprachigen Medien thematisierten spätestens ab 2004 auch türkische Medien wie die Hürriyet die Anschläge (Hessischer Landtag 2018, S. 290). Zudem kam es nach den Anschlägen im April 2006 zu Schweigemärschen in Kassel und Dortmund, die die Polizei weiter unter Druck setzten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen kam es im Rahmen der Innenministerkonferenz von 2006 zu einer kritischen Reflektion der bisherigen Ermittlungen. In diesem Rahmen trug der damalige Präsident des BKA Ziercke eine „Mängelliste“ hinsichtlich der Ermittlungen vor (Deutscher Bundestag 2013, S. 552; Seibel 2014), die die bisherigen Ermittlungen kritisch evaluierten.
Aus Perspektive der Polizei stellt sich die Gesamtsituation zu diesem Zeitpunkt als eine Wahl zwischen zwei Risiken dar: Auf der einen Seite stand die Möglichkeit, neue Ermittlungswege zu testen. Dies stellt sich für die Polizeibehörden aber unzweifelhaft als Risiko dar, da – aufgrund des oben geschilderten Kurzschlusses der polizeilichen Suche – zum damaligen Zeitpunkt keine plausible Alternative zu OK-Ermittlungen vorzuliegen schien. Die andere Möglichkeit war, die bisherigen Ermittlungen weiterzuverfolgen, was sich als nicht weniger riskant darstellte, da bisherige Ermittlungserfolge nicht erkennbar waren. Blickt man in die Literatur zum Umgang mit riskanten Situationen, lassen sich klassisch mindestens zwei divergierende Reaktionen auf Situationen ausmachen, in denen sich Entscheidende mit zwei riskanten Perspektiven konfrontiert sehen (Sitkin und Pablo 1992). Auf der einen Seite findet sich, wie eingangs beschrieben, eine erhöhte Risikoaffinität (Kahneman und Tversky 1979). Ähnlich einer Spielerin, die, um verlorenes Geld wiederzugewinnen, alles auf eine Karte setzt, wird hier davon ausgegangen, dass Entscheidende auf eine Situation, in der sie nur riskante Optionen erkennen, mit hoher Risikoaffinität reagieren, um Verluste zu vermeiden. Die gegenteilige Annahme lautet, dass Entscheidende auf derlei riskante Situationen risikoavers durch Rigidisierung reagieren, indem sie ihre bisherigen Tätigkeiten einfach intensivieren (Staw et al. 1981). Diese Strategie ist dabei erkennbar konservativer und damit weniger risikoaffin, da sie durch die Intensivierung bereits bekannter Strategien getragen wird.
Blickt man mittels dieser skizzierten Differenz auf die Ermittlungen, wird deutlich, dass die Polizeiorganisationen im Rahmen der Suche nach dem NSU vor allem mittels der zweiten Strategie agierten: Bestehende Ermittlungsansätze wurden intensiviert, nicht aber variiert. Ein Beispiel hierfür ist die Erhöhung der Auslobungssumme, die 2006 auf 300.000 Euro angehoben wurde (Deutscher Bundestag 2013, S. 561). Zwar sind Belohnungen als Instrument der Öffentlichkeitsfahndung nicht an die Annahme spezifischer Tathintergründe gebunden, dennoch wird hier deutlich, dass bestehende Ermittlungsinstrumente und -ansätze intensiviert, nicht aber neue und deswegen riskante Ansätze exploriert wurden. Gleichzeitig darf diese Interpretation ihrerseits nicht zu rigide verstanden werden, da zumindest tentativ versucht wurde, neue Ermittlungspfade zu beschreiten. Das zentrale Mittel dies zu tun, lag im Einschalten der Abteilungen für die „Operative Fallanalyse“, also im Einschalten von Fallanalytiker:innen, deren Aufgabe darin besteht, neue Impulse für festgefahrene Ermittlungen zu setzen. Die Ergebnisse, die diese vorlegten, stützten jedoch weitestgehend die Annahme, dass die Täter:innen dem OK-Milieu entstammten. Einzig eine Analyse aus dem Jahr 2006 kam zu dem Schluss, dass die Taten auch einen rechtsterroristischen Hintergrund haben könnten. Dies Einschätzung setzte sich letztlich jedoch aufgrund der beschriebenen Problematik der Bekennerschreiben nicht durch (Dosdall 2018). Insgesamt lässt sich folglich festhalten, dass die polizeiliche Reaktion auf das Risiko von Ermittlungsfehlschlägen im Rahmen des NSU-Komplexes nicht ausschließlich, aber überwiegend durch die Rigidisierung des bestehenden OK-Ansatzes geprägt war: Der Fahndungsaufwand nahm häufig enorme Ausmaße an (vgl. z.B. Hessischer Landtag 2018, S. 343), konzentrierte sich aber weiterhin auf den eingeschlagenen Ermittlungspfad. Nachdem in den vorangegangen zwei Punkten verdeutlicht wurde, auf welche Aspekte eine Risikoperspektive hinsichtlich der polizeilichen Ermittlungen aufmerksam machen kann, soll es im Folgenden um den NSU selbst gehen. Auch hier geht es uns darum, den analytischen Ertrag einer Risikoperspektive zu plausibilisieren.
Welche Rolle spielen Risikowahrnehmungen bei der Flucht des Trios?
Eine zentrale Frage der Forschung zum NSU lautet, in welchem Kontext und aus welchen Gründen sich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe radikalisierten (Schäfer et al. 2012; Quent 2016). Dafür werden zum einen häufig individuelle Merkmale angeführt, zum anderen aber auch Gruppendynamiken. Hinsichtlich individueller Merkmale geht es überwiegend um Fragen der Politisierung und Fragen der Deprivation. Auf Ebene der Gruppe wiederum interessieren primär emergente Radikalisierungsdynamiken. Hinzu kommen im Falle des NSU aber natürlich auch die Rolle der Erfahrungen im Kontext deutschen Wiedervereinigung und nicht zuletzt die interne Dynamik der rechtsextremen Bewegung in den 1990er Jahren (Stöss 2010; Thüringer Landtag 2014). Diese Punkte sind im Einzelnen hier nicht zu rekonstruieren, weswegen sich die folgenden Ausführungen auf das Skizzieren einer risikosoziologischen Perspektive beschränken, die insgesamt eher weniger Beachtung findet in der aktuellen Forschung. Der Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist dabei wieder die bereits erwähnte Einsicht, dass die Wahl zwischen zwei als negativ wahrgenommenen Optionen nicht zwangsläufig zur Rigidisierung führt, wie im Falle der Polizei, sondern auch erhöhte Risikobereitschaft hervorrufen kann. Im April 1997 legt Uwe Böhnhardt gegen seine Verurteilung durch das Jenaer Schöffengericht Einspruch ein. Das Gericht hatte ihn kurz zuvor u.a. „[..] wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tatmehrheit mit Volksverhetzung“ zu einer „Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten“ verurteilt (Schäfer et al. 2012, S. 32). Das Urteil ging dabei insbesondere auch auf das Aufhängen eines Puppentorsos an einer Jenaer Autobahnbrücke zurück. Dieser trug einen gelben Davidstern mit der Aufschrift „Jude“. Zudem wurden in der Nähe des Puppentorsos zwei Bombenattrappen sowie ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht Bombe“ gefunden. Der Einspruch Böhnhardts gegen das ursprüngliche Urteil hatte zur Folge, dass seine Verurteilung zunächst nicht rechtskräftig wurde. Dies geschah erst im Dezember 1997, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Gera mit einer Reduktion der Haftstrafe auf zwei Jahre und drei Monate einverstanden zeigte (Schäfer et al. 2012, S. 33). Ab nun jedoch sah sich Böhnhardt, der sich zwar bereits 1993 fast sechs Monate in Untersuchungshaft befunden hatte, seitdem jedoch nicht mehr rechtskräftig verurteilt wurde (Schäfer et al. 2012, S. 27), kontinuierlich mit dem Risiko eines erneuten Gefängnisaufenthaltes konfrontiert. Dieses Risiko wurde für ihn, wie Zschäpe später im NSU-Prozess rekonstruierte (Ramelsberger et al. 2018, S. 353, 2018, S. 970), dadurch verschärft, dass Böhnhardt im Rahmen seiner vorherigen Haft Opfer sexueller Übergriffe seitens seiner Mithäftlinge geworden war, nachdem ersich zuvor selber an Misshandlungen beteiligt hatte (Deutscher Bundestag 2013,S. 79). Aus seiner Opferrolle erwuchs dabei die unverrückbare Überzeugung,so wieder Zschäpe, nie wieder ins Gefängnis zu müssen (Ramelsberger et al.2018, 894f.). Diese starke Motivation konfrontierte Böhnhardt angesichts seiner Verurteilung zu Beginn des Jahres 1997 mit einem Dilemma, das in jeder Hinsicht durch hohe Risiken geprägt war. Auf der einen Seite stand die Alternative, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Dass es sich hierbei um eine riskante Handlungsoption handelt, bedarf kaum der Begründung. Da die Alternative, ins Gefängnis zu gehen, für Böhnhardt aber ein unter allen Umständen zu vermeidendes Risiko darstellte, stellt sich die Frage, wie Böhnhardt auf diese Grundkonstellation reagierte. Blickt man mittels einer Risikoperspektive auf die folgenden Geschehnisse wird deutlich, dass nicht nur Böhnhardt, sondern das gesamte spätere NSU-Trio, auf diese Ausgangssituation mit zunehmender Militanz und Radikalität reagierten – also mit gesteigerter Risikoaffinität. Deutlich zeigte sich dies an den Bombenattrappen, die das Trio im weiteren Verlauf des Jahres 1997 anfertigte. So stellt es im September 1997 eine nicht zündfähige Bombe vor dem Jenaer Theater ab und platziert eine weitere Bombe im Dezember 1997 auf dem Jenaer Nordfriedhof vor der Büste eines Widerstandskämpfers gegen das NS-Re-gime (vgl. Schäfer et al. 2012, S. 54). Bei der Flucht des Trios im Januar 1998 wurden zudem 1,4 Kilogramm TNT gefunden (Schäfer et al. 2012, S. 72), was den Schluss nahelegt, dass in Zukunft anstelle von Attrappen scharfer Sprengstoff verwendet werden sollte. Insgesamt lässt sich also erkennen, dass das Trio auf das Risiko einer Strafverfolgung und das Risiko eines erneuten Gefängnisaufenthaltes mit extrem hoher Risikoaffinität reagierte: es wurde zunehmend militant zu Werke gegangen. Die Urteilssprechung im NSU-Prozess vermerkt hinsichtlich dieser steigenden Militanz: „Diese [die Anschläge des NSU Mitte der 1990er Jahre] entwickelten sich von reinen Propaganda-Aktionen schnell zu konkreten Drohungen gegen Personen und dann zu Aktionen mit an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Hinweisen auf die objektive Gefährlichkeit und die bestehende hohe Gewaltbereitschaft“ (Ramelsberger et al. 2018, S. 1846). Die Straftaten garantierten also aufgrund ihres terroristischen Charakters die staatliche Strafverfolgung. Im Januar1998 durchsuchte die Polizei dann dieGarage, in der Zschäpe, Mundlos undBöhnhardt die Materialien lagerten, diesie zum Bombenbau verwendeten. DasTrio reagierte auf das sich nun zuspitzende Verhaftungsrisiko seinerseits mit dergrößtmöglichen Risikoakzeptanz: es floh ohne Vorbereitung und mit beschränkten finanziellen Mitteln in den Untergrund.
Wurden die Anschläge des NSU immer riskanter?
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft Anette Greger resümiert zum Ende des NSU-Prozesses mit Blick auf die Taten des NSU im Untergrund, dass eine „[…] zunehmende Provokation des Staates [durch den NSU] […] festzustellen [sei]. So wählte der NSU zunehmend Tatorte, die sich in ausgesuchter räumlicher Nähe zu Polizeidienststellen befanden. Es lag somit im Kalkül der Gruppe, der Gesellschaft mittels der Auswahl der Tatorte die Schutzlosigkeit der angegriffenen Bevölkerungsgruppe und die Machtlosigkeit des Sicherheitsapparats vor Augen zu führen“ (Ramelsberger et al. 2018, S. 1531). Risikosoziologisch reformuliert, lautet die Annahme also, dass die Risikoaffinität des NSU im Laufe seiner Aktivitätsspanne kontinuierlich stieg. Als Grund für diese steigende Riskanz wiederum werden psychologische Gründe angeführt. Im Folgenden soll eine anderslautende Interpretation dieses Sachverhaltes vorgestellt werden. Blickt man auf die Taten des NSU, lässt sich zweifelsohne im Zeitverlauf eine steigende Risikoaffinität für außenstehende Beobachter:innen ausmachen. Ihren Anfang nahm die Taten des NSU dabei in risikovermeidender Manier: Der erste Anschlag im Jahr 1999 sah die Sprengung einer Taschenlampe vor, die zuvor in den Toiletten einer Gaststätte abgelegt worden war (Landtag Baden-Württemberg 2016, S. 336). Die hier erkennbare Mühe, das Entdeckungsrisiko zu minimieren, zeigte sich auch im September 2000 als der NSU seine Mordserien mit der Tötung Enver Şimşeks bei Nürnberg begann (vgl. Deutscher Bundestag 2013, S. 493). Dieser Mord geschah dabei auf einem abgeschiedenen Parkplatz an einer Straße mit hohem Durchgangsverkehr (Ramelsberger et al. 2018, S. 79), bot also gute Fluchtmöglichkeiten bei relativ hoher Anonymität des Tatortes. Im weiteren Verlauf der Aktivitätsspanne des NSU änderte sich dieses sicherheitsbedachte und damit risikoaverse Vorgehen jedoch. Dies trifft insbesondere auf das Cluster der Taten von 2005 bis 2006 zu. Bevor wir die Gründe dafür erläutern, soll die zunehmende Risikoaffinität kurz illustriert werden. Der Mord an Halit Yozgat in Kassel im April 2006 fand in einem besuchten Internetcafé statt; der Mord an Mehmet Kubaşık, ebenfalls im April 2006, am helllichten Tag in einem Kiosk, der sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Dortmunder Nordstadt befand. Ihren Höhepunkt fand diese steigende Risikoaffinität schließlich im Anschlag auf zwei Polizist:innen im April 2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn, der um die Mittagszeit auf gut einsehbarem Terrain in der Nähe der Heilbronner Innenstadt ausgeführt wurde. Ein an den Ermittlungen beteiligter Kriminalkommissar resümierte, dass der Heilbronner Anschlag „mit einem relativ hohen Risiko erfolgt sei“, da nicht nur im Freien und mitten am Tag durchgeführt wurde, sondern vor allem auch, weil die Täter u.a. die Dienstwaffe der erschossenen Polizistin stahlen, was eine hohe Verweildauer am Tatort voraussetzte (Landtag Baden-Württemberg 2016, S. 320). Diese Einschätzung stützt sicherlich das Argument, dass sich die Taten des NSU durch eine steigende Risikoaffinität auszeichneten, die Täter also zunehmend höhere Risiken zur Tatausführung eingingen.
Fragt man nach den Gründen dieser zunehmenden Risikoaffinität, findet man, wie beschrieben, häufig die oben dargelegte Einschätzung der zufolge die NSU-Terroristen narzisstisch zunehmend nach größerer Provokation suchten, die sich dann in der zunehmend riskanten Tatausführung dokumentierte. Eine weniger psychologisierende Erklärung lautet hingegen, dass der zunehmend riskanteren Tatausführung auch eine zunehmend bessere Beherrschung des terroristischen Handwerks gegenüberstand. Stellt man dies in Rechnung, muss man fragen, ob sich die Tatausführung auch aus Perspektive der Terroristen als zunehmend riskanter darstellte, oder ob die Terroristen nicht einfach ihre Tatausführungen ihrem gestiegenen Kompetenzniveau anpassten. Wichtig ist in jedem Fall, dass es häufig nicht möglich ist, von außen zu bestimmen wie riskant die Wahrnehmung einer Entscheidung für eine andere Beobachterin ist. Risiken unterliegen subjektiven Framing-Prozessen (Tversky und Kahneman 1981), also subjektiven Deutungsprozessen, die die Wahrnehmung der Riskanz einer Entscheidung beeinflussen. Häufig führt dies dazu, dass Entscheiderinnen die eigenen Entscheidungen als weniger riskant einstufen als dies von außen wahrgenommen wird (Kahneman und Lovallo 1993) – entweder weil sie davon ausgehen, dass sie potentielle Risiken nicht selber tragen müssen (March und Shapira 1987), der Tätigkeit gegenüber positiv eingestellt sind (vgl. die Darstellung in Slovic et al. 2007) oder aber sie aufgrund wiederholter Ausführung sehr gut beherrschen. Insbesondere der letzte Punkt ist für unser Argument von Bedeutung, da er verdeutlicht, dass auch Terrorgruppen über eine Lernkurve verfügen. Offenbleiben muss hier gleichwohl, ob diese Lernkurve steil oder flach ausfällt. Vermuten lässt sich aber sicherlich, dass die Lernkurve am Anfang eher steil ist, nicht zuletzt, weil es gesellschaftliche Normen hinsichtlich der Ächtung tödlicher Gewalt zu überwinden gilt. Zudem muss höchstwahrscheinlich die Logistik des Terrorismus erst erlernt werden. Der RAF-Forscher Wolfgang Kraushaar notiert in dieser Hinsicht zum Beispiel, dass es in den ersten Jahren der RAF fast ausschließlich um logistische Fragen ging: Pässe, Waffen, Geld, Autos und Wohnungen waren zu organisieren, um im Untergrund überleben zu können. Erst nach zwei Jahren war die erste Generation der RAF soweit, dass sie sich auf ihre ideologische Zielsetzung fokussieren konnte – anstatt der überlebensnotwendigen Logistik nachgehen zu müssen (Kraushaar 2006, S. 1193). Stellt man die Lernkurve in Rechnung, wird fraglich, ob Böhnhardt und Mundlos bei der Ausführung ihrer Anschläge aufgrund von Allmachtsvorstellungen immer risikoaffiner wurden. Eine plausible Alternative dazu lautet, dass die zunehmende Riskanz der Taten für Mundlos und Böhnhardt durch die bessere Beherrschung des terroristischen Handwerks neutralisiert wurden. Dies könnte auch erklären, warum der Heilbronner Anschlag, der nach den relativ eng aufeinanderfolgenden Anschlägen der Jahre 2005 und 2006 geschieht, die riskanteste Tat des NSU darstellt. Der Grund dafür wäre dann in eben dem Lernen zu suchen, das die Terroristen aufgrund der in den vorangegangenen beiden Jahren gesammelten Praxis realisieren konnten und das die Taten für sie weniger riskant erschienen ließ als dies von außen der Fall zu sein scheint. Gleichzeitig könnte die Annahme einer Lernkurve aber auch Hinweise für die Frage liefern, warum nach dem Anschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn im April 2007 bis zur Aufdeckung des Trios im November 2011 keine neuen Anschläge erfolgten. Mit einiger Wahrscheinlichkeit dürfte dem NSU nach dem Heilbronner Anschlag daran gelegen gewesen sein, den intensiven Fahndungsdruck abklingen zu lassen. Ob dieser tatsächlich höher war als der Fahndungsdruck im Kontext vorheriger Straftaten, weil eine Polizistin das Opfer war, kann hier offenbleiben. Entscheidend ist vielmehr, dass diese Abklingphase aufgrund der nun ausbleibenden Anschlagspraxis ab einem zu bestimmenden Punkt die Schwellen zur Begehung eines erneuten Anschlages deutlich erhöht haben dürfte. Dazu wird auch beigetragen haben, dass der NSU zwischen November 2006 und Januar 2007 weit über 200.000 Euro erbeuten konnte (Deutscher Bundestag 2013, S. 717); Geld, das ein relativ komfortables Leben im Untergrund ermöglichte. Sicherlich bedarf auch diese Interpretation, die das terroristische Verhalten des NSU primär als eine Funktion des Lernens aus Erfahrung und entsprechender Adaption der Risikowahrnehmung denkt, genauerer Überprüfung. Sie ist aber mit den vorliegenden Fakten erkennbar besser in Einklang zu bringen als eine psychologisch motivierte Eskalationsdynamik, da kaum plausibel ist, dass eine dergestalt beflügelte Eskalationsdynamik auf einmal stoppt.
Fazit
Das Ziel unserer Überlegungen war, die Ergiebigkeit einer Risikoperspektive für die Forschung zum NSU-Komplex aufzuzeigen. Diese Ergiebigkeit haben wir anhand der vier thematisierten Fragen plausibilisiert. Dabei verstehen sich unsere Überlegungen als Perspektiven und Denkanstöße, keinesfalls jedoch als abschließende Urteile, für die Forschung zum NSU und ähnlichen Phänomenen. Vielmehr hoffen wir dargelegt zu haben, dass die wissenschaftliche Analyse des NSU keineswegs abgeschlossen ist – nicht zuletzt gilt dies für an Risikofragen interessierte Sozialwissenschaftler:innen.
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1 Ein exzellenter Überblick über die entsprechende Forschung – ebenso wie eine Kritik der Vorstellungen rationalen Handelns angesichts riskanter Sachverhalte – findet sich in verständlich aufgearbeiteter Form in Thaler 2016.
2 Damit soll keineswegs unterschlagen werden, dass die Polizei in vielerlei Hinsicht mit enormen Aufwand nach den Urheber:innen der vom NSU begangenen Straftaten suchte (vgl. nur Hessischer Landtag 2018). Sie suchte aber nie nach einer rechtsterroristischen Zelle namens NSU oder aber konkret nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Rahmen der Ermittlungen zu den Straftaten, die später dem NSU zugeordnet werden konnten. Gleichzeitig wurde aber nach der Flucht des Trios 1998 namentlich nach diesem gesucht wurde. Da es den Ermittlern aber nicht gelang, eine Verbindung zwischen den 1998 Geflüchteten und den ab 1999 bzw. 2000 einsetzenden Straftaten herzustellen, verjährten die ursprünglichen Haftbefehle 2003 (Schäfer et al. 2012, S. 126). Im Prinzip hätten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe also – solange sie nicht mit den Straftaten ab 2000 in Verbindung gebracht worden wäre – ab 2003 in die Legalität zurückkehren können.
3 Diese einmalige Änderung des Opferschemas ist jedoch in keiner Form ursächlich für den polizeilichen Fehlschlag, da der NSU beim Anschlag in Heilbronn eine andere Waffe verwendete als die zuvor verwendete Česká-Pistole. Die Ermittlungen wurden also nicht dadurch irritiert, dass die vermeintlichen Täterinnen ihren Modus Operandi änderten. Vielmehr war bis 2011 nicht bekannt, dass der Anschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn auf dieselbe Gruppe zurückging, die auch für die Česká-Mordserie verantwortlich war. Der geänderte Modus Operandi des Heilbronner Anschlages hatte also keine Auswirkungen auf die Ermittlungen zur Česká-Serie, da nicht bekannt war, dass die Anschläge die gleichen Urheber:innen hatten (vgl. Landtag Baden-Württemberg 2016).
Literatur:
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Bellé, Nicola; Belardinelli, Paolo; Cantarelli, Paola (2018): Prospect Theory Goes Public. Experimental Evidence on Cognitive Biases in Public Policy and Management Decisions. In: Public Administration Review 78 (6), 828–840.
Borstel, Dierk; Heitmeyer, Wilhelm (2012): Menschenfeindliche Mentalitäten, radikalisierte Milieus und Rechtsterrorismus. In: Stefan Malthaner und Peter Waldmann (Hg.): Radikale Milieus. Das soziale Umfeld terroristischer Gruppen. Frankfurt am Main: Campus-Verl., S. 339–368.
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Die Autor*innen:
Berit Merla studierte Sozialwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und Gender Studies an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind soziologische Geschlechter- und Männlichkeitsforschung. Sie war Lehrbeauftragte an der Universität Potsdam am Lehrstuhl für Verwaltungs- und Organisationssoziologie. Aktuell promoviert sie zu Männlichkeitskonstruktionen im Kontext Polizei an der Leuphana Universität Lüneburg.
Dr. Henrik Dosdall hat Politikwissenschaften und Soziologie an der Universität Bielefeld studiert und dort im Rahmen der Bielefeld Graduate School in History and Sociology promoviert. Aktuell ist er Mitarbeiter im DFG-Projekt „Organisation und Recht“ am Lehrstuhl für Organisations- und Verwaltungssoziologie an der Universität Potsdam, wo er unter anderem zu organisationssoziologischen Perspektiven auf den NSU-Komplex lehrt und schreibt.