Evaluation im Wandel der Zeit: Erkenntnisse, Bedarfe und Herausforderungen

Von Maximilian Campos Ruf (Violence Prevention Network)

Dieser Artikel erschien zuerst in: Interventionen – Zeitschrift für Verantwortungspädagogik Nr. 20, 2026

Violence Prevention Network begann vor über zwei Jahrzehnten mit der Anti-Gewalt-Arbeit mit politisch motivierten, rechtsextremen Gewalt- und Strafttäter*innen. Bald darauf folgten auch Maßnahmen außerhalb des Justizvollzugskontextes, etwa in der sekundärpräventiven Begleitung von radikalisierungsgefährdeten und radikalisierten Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie deren Angehörigen. Ziel der Arbeit ist es seit jeher, ideologisch gefährdete Menschen und extremistisch motivierte Gewalttäter*innen durch Distanzierungsarbeit dabei zu unterstützen, ihr Verhalten zu ändern, ein eigenverantwortliches Leben zu führen und (wieder) Teil des demokratischen Gemeinwesens zu werden, um so Extremismus jeder Art vorzubeugen. Diese Tätigkeit wurde von Beginn an extern wissenschaftlich begleitet und evaluiert; hinzu kamen interne Prozesse zu Monitoring, Evaluation und Lernen. Mehr als 20 Jahre später stellt sich die Frage: Welche Ergebnisse brachten diese Evaluationen? Und was braucht gute Evaluationspraxis, um die Extremismusprävention der Zukunft noch besser auf neue Herausforderungen, politische Veränderungen und hybridisierte Phänomene vorzubereiten?

Das Verhältnis von Praxis zu Evaluation

Die Evaluation individualisierter sozialer Interventionen, wie sie in der Ausstiegs- und Distanzierungsbegleitung üblich sind, ist ein notorisch komplexes Handlungsfeld. In der Vergangenheit zeigten sich sowohl Berater*innen, als auch Evaluator*innen bisweilen frustriert über die Grenzen von Evaluation in diesem Bereich. Aber auch wenn bisherige Evaluationserfahrungen für alle Seiten im Erwartungsdreieck Evaluation – also Praktiker*innen, Evaluator*innen und Mittelgeber*innen – nicht immer einfach verlaufen, greift die pauschale Vermutung, die Praxis stünde Evaluationsvorhaben negativ gegenüber, deutlich zu kurz.

Erhebungen, die im Rahmen der BMI-geförderten Verbundprojekte PrEval – Evaluationsdesigns für Präventionsmaßnahmen (2020-2022) sowie dem darauffolgenden Verbundvorhaben PrEval – Zukunftswerkstätten (2022-2025) durchgeführt wurden, zeigen deutlich, dass auch von Seiten der Praxis durchaus Interesse an guter Evaluation besteht (Koynova et al. 2022, 21). So empfanden 59 % der befragten Praxisvertreter*innen die bisherige Anzahl und den Umfang von Evaluationsprozessen als angemessen, 33 % empfanden ihn sogar als zu gering und lediglich 8 % fanden den Aufwand als eher bzw. zu hoch (ebd.). Zwar unterscheiden sich die spezifischen Bedarfe und Wünsche von Mittelgeber*innen und Praktiker*innen naturgemäß. Es erscheint aber durchaus nachvollziehbar, dass für Praktiker*innen grundsätzlich eher der Wunsch nach Evaluationen, die einen direkten, anwendungsbezogenen Nutzen für die Praxis bieten im Vordergrund steht (ebd.), während Mittelgeber*innen im Sinne der Legitimierungs- und Kontrollfunktion von Evaluationen ein größeres Interesse an der Untersuchung „erzielte[r] Wirkungen der geförderten Projekte und deren Nachhaltigkeit“ (GBMI 2019, 803) haben.

Evaluationen bei Violence Prevention Network im Laufe der Zeit

Bei Violence Prevention Network wurde im Jahr 2006, also vor fast genau 20 Jahren, die erste Evaluation umgesetzt. In diesem Vorhaben wurde das damalige Modellprojekt „Präventive Arbeit mit rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg“ untersucht. Die Studie kommt zu sehr positiven Ergebnissen in Bezug auf die direkte Wirkung auf Klient*innen und Teilnehmer*innen (Lukas/Lukas 2007, 60). Die (durchweg männlichen) Teilnehmer bewerteten die Erfahrung positiv und wurden durch das Training dazu befähigt, sich kritisch mit sich selbst, ihren Straf- und Gewalttaten auseinanderzusetzen, sie waren danach in der Lage, kritische Situationen mit anderen nicht als Angriff zu bewerten, zuzuhören und sich selbst zu hinterfragen (ebd.). Außerdem wurden sie u. a. darin gestärkt Gefühle wahrnehmen und äußern zu können und sich verbal differenzierter auszudrücken (ebd.). Selbst in Bezug auf die ideologische und szenebezogene Distanzierung konnten damals schon Erfolge vermeldet werden:

„Festgehalten werden kann, dass rechtsextreme politische Positionen relativiert und/oder aufgegeben wurden. Dies ließ sich beispielsweise an äußeren Anzeichen wie einem veränderten Erscheinungsbild erkennen, etwa durch Haare wachsen lassen, Szenebekleidung abgelegen oder rechtsextreme Symbole aus den Zellen entfernen. Auch gab es verbale Distanz zu Meinungsführern oder konkrete Bitten um Hilfen beim Ausstieg aus der rechtsextremen Szene.“ (ebd., 61).

Auch die ersten Erfahrungen in der Nachbetreuung haftentlassener Teilnehmer ließen positive Rückschlüsse auf ihre Fähigkeiten zu, das Erlernte auch außerhalb des Trainingskontextes anzuwenden (ebd.).

Aber bereits damals wird eine Kernherausforderung in Bezug auf die Evaluation von Präventionsmaßnahmen deutlich: Einmalige Erhebungen zu bestimmten Zeitpunkten können zwar interessante Rückschlüsse auf unmittelbare Ergebnisse und Wahrnehmungen zulassen. Sie sind unter Umständen auch dazu geeignet, Hinweise auf konkrete Herausforderungen in der Umsetzung und mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu geben und können somit formativen Einfluss auf ein Projekt nehmen – was auch heute noch dem Wunsch der Praxis entspricht.

Um jedoch ein noch tieferes Verständnis davon zu entwickeln, wie Interventionen der Extremismusprävention langfristig wirken, sind größer angelegte Studien mit mehreren Erhebungszeitpunkten über einen deutlich längeren Zeitraum notwendig. Solche Vorhaben erfordern Zeit und den politischen Willen, nicht innerhalb von 6-12 Monaten vermeintlich konkrete Ergebnisse vorweisen zu können, die in ihrer tatsächlichen Aussagekraft jedoch begrenzt sind. Stattdessen müssen sich solche Evaluationen intensiver, langfristiger und differenzierter mit der extremismuspräventiven Praxis auseinandersetzen, auch um deren Evidenzbasierung weiter zu stärken und sie auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.

Auch weitere Studien aus der damaligen Zeit kommen zu positiven Schlüssen und liefern bestärkende Evidenz für etwas, das zum Alleinstellungsmerkmal des deutschen Modells der Extremismusprävention werden sollte: Die Arbeitsteilung zwischen staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Präventionsträgern. Besonders im Kontext des Strafvollzugs bekräftigt die Autorin:

„Die Trainer/innen müssen als externe Mitarbeiter/innen in die Haftanstalten kommen, damit sie relativ frei von der üblichen Hierarchie und den Zwängen des Haftalltags agieren können. Unter dieser Voraussetzung bieten sie den Teilnehmern ein Arbeitsbündnis an, für das diese sich freiwillig entscheiden können, das dann aber zu einer verbindlichen, regelmäßigen und aktiven Teilnahme verpflichtet.“ (Lukas 2006, 73-74).

Noch anderthalb Jahrzehnte später wird dieser Grundpfeiler der deutschen Präventionslandschaft in einem Bericht des Radicalisation Awareness Network der Europäischen Kommission als besonders vorteilhaft ausgewiesen:

„[CSOs] can bridge knowledge and capacity gaps that government actors lack and can provide support to target audiences that otherwise may not receive help. They have accumulated knowledge, expertise and skills in working with violent extremist clients and concerned individuals. CSOs provide exit services both within the criminal justice system and in society, using diverse approaches and methods. Their independence from government enhances their credibility and legitimacy in the eyes of their target audiences and promotes trust among affected communities. Due to their smaller organisational structure, CSOs have a great deal of operational flexibility and a wide window of availability, allowing for the provision of intensive care in sensitive periods. Many CSO-led interventions are designed to provide long-term, continuous support.“ (RAN 2022, 33; Hervorhebungen durch den Autor)

Im Jahr 2008 folgten bereits die nächsten Evaluationen zu Distanzierungsprogrammen von Violence Prevention Network im Strafvollzug, neben der weiteren Untersuchung von Programmen im Bereich Rechtsextremismus im Land Brandenburg (Lukas 2008a) – diesmal auch für erwachsene Teilnehmende mit unterschiedlichen Hintergründen, inkl. muslimisch geprägten Migrationsbiografien, in Hamburg, Niedersachsen und Berlin (Lukas 2008b). Wenngleich besonders in Bezug auf die Übertragung des ursprünglichen Konzeptes auf andere Zielgruppen einige Herausforderungen notiert wurden, wurden die umgesetzten Maßnahmen sehr positiv bewertet (Lukas 2008a, 58-59; Lukas 2008b, 85-86). Auch wenn die positiven Bewertungen der Maßnahmen wichtig waren, erwiesen sich jedoch erneut vor allem die konkreten Hinweise zu Herausforderungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten als richtungsweisend für den Ausbau der Praxis des Trägers. Diese ersten vier Evaluationen bildeten das Fundament für die weitere Arbeit und Praxisentwicklung von Violence Prevention Network in den folgenden Jahren und Jahrzehnten.

Legalbewährung als Erfolgskriterium?

Wenngleich es sich bei der Evaluation von Distanzierungsprogrammen um die Betrachtung komplexer Mehrebeneninterventionen handelt, wird besonders im Kontext Strafvollzug oft die Frage laut: Wie steht es um die Re-Inhaftierung von (ehemaligen) Klient*innen? Zwar sind Studien zu Rückfallraten mit Vorsicht zu genießen, da die zugrundeliegenden Kriterien, Definitionen und Untersuchungssamples häufig stark voneinander abweichen und eine direkte Vergleichbarkeit oft nicht gegeben ist. Dennoch befasste sich eine durch das Deutsche Forum Kriminalprävention finanzierte Studie im Jahr 2012 mit der Frage nach der Legalbewährung von Teilnehmern des Deradikalisierungstrainings von Violence Prevention Network im Strafvollzug. Hierfür verglich der Autor die Rückfalldaten von 188 für Gewalttaten inhaftierten Trainingsteilnehmer*innen innerhalb von vier Jahren nach Haftentlassung mit vergleichbaren Rückfalldaten aus anderen Studien und befand:

„Der hohe Anteil der nicht-rückfälligen Gewalttäter und die wesentlich geringere Re-Inhaftierungsquote der VPN-Trainingskursteilnehmer im Rückfallzeitraum deuten darauf hin, dass die Teilnahme am Trainingskurs in Bezug auf die Legalbewährung und die schwerste Folgesanktion deutlich positive Effekte zeigt.“ (Lukas 2012, 21-22).

Im Vergleich mit den Rückfalldaten jugendlicher Straftäter*innen für die Bezugstat im Jahr 1994 zeigte sich eine um 61 % verringerte Rückfallquote bei den Teilnehmer*innen des Trainings (ebd., 22). Auch im Vergleich mit jugendlichen Gewalttäter*innen des Rückfallzeitraums 1995-1998 liegt die Re-Inhaftierungsquote der Teilnehmer*innen um 58 % niedriger (ebd.). Wie bereits beschrieben, sollten solche Vergleiche nicht als absolute Wahrheit verstanden werden. Der Autor selbst beschreibt, dass der geringere Anteil von Haftstrafen ohne Bewährung zum Teil auch aus einer veränderten gerichtlichen Sanktionspraxis seit den 1990er Jahren resultieren kann (ebd.). Dennoch lässt sich eine positive Tendenz in Bezug auf die damalige Pionierarbeit von Violence Prevention Network ableiten.

Evaluationspraxis im Wandel

Nach diesen ersten Gehversuchen von Evaluationen im Kontext der Extremismusprävention lässt sich seit dem Jahr 2013 eine Veränderung in der Evaluationspraxis nachvollziehen: Es wurden insgesamt mehr Evaluations- und wissenschaftliche Begleitvorhaben beauftragt und von Fördermittelgeber*innen eingefordert. Dies betraf nunmehr auch Vorhaben außerhalb des Haftkontextes, die eher primär- und sekundärpräventive Ziele adressierten. So wurde 2013 das Projekt zur Stärkung interkultureller und -religiöser Dialogfähigkeit „MAXIME Wedding – Modellprojekt zur Prävention von islamistischem Extremismus im Berliner Bezirk Wedding“ durch das IBI – Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft e. V. begleitet und durch die Teilnehmenden durchweg positiv bewertet (Hayes 2013, 21-22). Insbesondere der Prozesscharakter der Begleitung lieferte wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung des Trägers, auch in Bezug auf Diversitätsaspekte, und die zukünftige Umsetzung ähnlich gelagerter Vorhaben. Für die weitere Arbeit des Trägers in Schulkontexten waren die Ergebnisse unerlässlich.

Auch im Zuge der Ausweitung der Ansätze des Trägers auf andere Bundesländer erwies sich die Kombination aus kritischer Reflexion, Bewertung der Eignung von Maßnahmen in Bezug auf die zu adressierende Herausforderung sowie prozessbegleitender und formativer Elemente als hilfreicher Ansatz zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation im Handlungsfeld. Vor diesem Hintergrund wurde etwa 2018 der Evaluationsbericht zur Beratungsstelle Hessen – Religiöse Toleranz statt Extremismus veröffentlicht (Möller, Neuscheler 2018). Diese beruhte auf einem „Methodenmix, der partizipationsorientiert ein prozessbegleitendes rekonstruktiv-qualitatives Design von formativer, also gestaltungsorientierter Evaluation vorsah“ (ebd., 15). In der Bewertung wurde der Fokus v. a. auf die Frage gerichtet, ob die konzeptionell vorgesehenen Zielsetzungen erreicht werden konnten und in welchem Ausmaß sowie mögliche nicht-intendierte Wirkungen (ebd., 190). Diese kam insgesamt zu folgendem Ergebnis:

„Bilanzierend kann der Arbeit der Beratungsstelle Hessen eine Ergebnisqualität zugesprochen werden, die sowohl den angestrebten Zielsetzungen entspricht als auch Resultate herstellt, die besonders in der Arbeit mit radikalisierten Personen bis zu einer Verbesserung der Lebenslage und des gesellschaftlichen Status reichen (Output III) (vgl. hierzu auch Beywl/Niestroj 2009 und Kap. 3 dieses Berichts).“ (ebd., 2018)

Explizit in Bezug auf Distanzierung vom Extremismus bescheinigt die Evaluation der Beratungsstelle:

„Der Abbau extremistischer Haltungsbestände kann in diesem Arbeitsbereich als die herausforderndste Zielsetzung bezeichnet werden (vgl. hierzu auch die Einschätzung von wissenschaftlichen Expert_innen: z.B. Noricks 2009; Neumann 2013; Schmid 2013). Gleichwohl sind die Mitarbeitenden auch abhängig von der Länge der Begleitung und den individuell gelagerten Reflektionsfortschritten in der Lage, an bereits bestehenden Zweifeln anzusetzen und die Klientel dahingehend zu einer kritischen Reflektion anzuregen, dass extremistische Narrative und die darin inhärenten, stark ins Transzendente verweisenden Deutungs- und Aktionsangebote reflektiert und abgebaut werden können. Hierdurch kann u.a. erreicht werden, dass die Klientel keine Bestrebungen mehr gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgt oder auch eine aktive Gewaltanwendung zur Durchsetzung ihrer Ziele nicht mehr als legitim erachtet.“ (ebd., 223)

Im Sinne des realistischen Erwartungsmanagements halten die Autoren jedoch auch fest, dass „eine vollständige und bei allen begleiteten Personen durchgängige Reduktion von Facetten ideologischer Repräsentationsbestände eher unwahrscheinlich erscheint“ (ebd., 223), eine relevante Einschränkung in Bezug auf die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit mit teils hochradikalisiertem Klientel. Zugleich schreiben sie:

„Andererseits ist es unter Bezugnahme auf die bisherige Zielerreichung auch realistisch, dass die vormals existenten Orientierungen ihre Kohärenz verlieren und höchstens isolierte Rudimente problematischer Haltungen erhalten bleiben, diese aber nicht mehr eine handlungsleitende Wirkung entfalten.“ (ebd., 223)

In einer ähnlichen Tradition steht die Evaluation der Berliner Beratungsstelle KOMPASS, deren Bericht im Jahr 2019 veröffentlicht wurde (Schroer-Hippel 2019). Auch sie kommt zu dem Schluss, dass der im Rahmen der Evaluation betrachtete Teil der Arbeit und trotz beachtlicher Hürden in der Mehrheit der Fälle Erfolge bezüglich der Zielstellungen vorgewiesen werden können:

„Die Evaluation zeigt, dass die Berater/innen die relevante Zielgruppe erreichen und es ihnen mehrheitlich gelingt, Beratungsprozesse mit den oftmals sehr skeptischen Klient/innen zu etablieren. Die Kontaktaufnahme und der Aufbau einer Arbeitsbeziehung zu den Klient/innen bilden praktisch das Nadelöhr für die eigentliche Deradikalisierungsarbeit. Es gelingt in der Mehrheit der Fälle (64 %), eine solche Arbeitsbeziehung aufzubauen. Wenn eine Arbeitsbeziehung aufgebaut werden konnte, so ist mehrheitlich (zu 57 %) – quasi als Zwischenstand der Beratungsarbeit – festzustellen, dass keine Gefährdung mehr oder aber ein deutlicher Ausstiegswille besteht (8 von 14 Fällen). In zwei (noch laufenden) Fällen ging der Gefährdungsgrad bereits zurück, die Klient/innen galten jedoch weiterhin als gefährdet, jedoch unterhalb der Schwelle zur Sicherheitsrelevanz. Vier weitere Fälle galten weiterhin als aufklärungsbedürftig. Eine Deradikalisierung im idealtypisch gedachten, anhand des Indikatorenmodells überprüften Sinn lässt sich, sofern die Hürde genommen wurde, eine Arbeitsbeziehung zu den Klient/innen herzustellen, bei einem Großteil der Fälle – wiederum als Zwischenergebnis der Beratung – feststellen (42 %).“ (ebd., 69)

Diese Ergebnisse lassen darauf schließen, dass es den Berater*innen bei einem Großteil der in der Regel nur schwer zugänglichen Klient*innen gelingt, „Gefährdungen zu minimieren bzw. Prozesse der Deradikalisierung zu initiieren“ (ebd., 69). Auch die Evaluatorin kommt jedoch zu dem Schluss, dass für eine abschließende Bewertung länger angesetzte Beobachtungszeiträume notwendig wären (ebd., 69).

Programmevaluation

In einer Zeit, in der bundesweit eine Vielzahl verschiedener Präventions- und Distanzierungsmaßnahmen durch verschiedene Akteur*innen implementiert werden, steigt auch die Relevanz von Programmevaluationen. Diese nehmen statt einzelner Projekte ganze Förderlinien in Bezug auf einzelne Themen in den Blick und versuchen, deren Zielerreichung und Wirkung zu bewerten. Ein Beispiel hierfür ist die wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte im Themenfeld „Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der Förderphase 2020-2024 (Jakob et al. 2024). Eine geringere Detailtiefe der Ergebnisse in Bezug auf Einzelprojekte liegt in der Natur einer Programmevaluation. Es konnten allerdings übergreifend positive Bilanzen auf die Entwicklung des Arbeitsfeldes im zeitlichen Verlauf gezogen werden, die auf die erfolgreiche Arbeit der im Programm aktiven Träger zurückzuführen sind. Trotz Herausforderungen wie der Covid-19-Pandemie im Erhebungszeitraum konnten strukturelle Innovationen in Haftanstalten angestoßen, die Zahl der Einzelfallberatungen im Verlauf der Förderperiode kontinuierlich gesteigert und zunehmend neue Zielgruppen erschlossen werden (ebd., 118-119). Auch in Bezug auf die Erfolge und Wirkungen auf die Klient*innen selbst, ziehen die Autor*innen – unter Berücksichtigung der erschwerten Bedingungen im Justizvollzug – eine positive Bilanz:

„Die [Modellprojekte] konnten einerseits viele Einzelberatungen mit positivem Ausgang abschließen, andererseits in Gruppenangeboten nachhaltige Impulse der inhaltlichen Auseinandersetzung setzen und Ansätze für Verhaltensänderungen bereitstellen, die von den Teilnehmenden aufgegriffen wurden. Zu den zwei identifizierten zentralen Wirkfaktoren gehört einerseits die Eröffnung eines dritten Orts innerhalb des Strafvollzugs, an dem Erfahrungen von Wertschätzung, Gleichberechtigung und demokratischem Miteinander ermöglicht werden. Andererseits ist die gemeinsame Herstellung von Freiwilligkeit eine notwendige Grundlage, um persönliche Aneignungen der Angebotsinhalte und eine individuelle Veränderungs- oder Stabilisierungsmotivation zu erreichen.“ (ebd., 119-120)

Mit den hier besprochenen Wirkfaktoren werden zwei Elemente aufgegriffen, die bereits in den ersten Evaluationen zur frühen Arbeit von Violence Prevention Network im Justizvollzug als herausragende Gelingensfaktoren bewertet wurden.

Trotz des programmübergreifenden Charakters der Studie, konnten die Autor*innen praxisrelevante Empfehlungen formulieren (siehe ebd., 121-124). Dies ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass sie allesamt bereits seit vielen Jahren mit dem Praxisfeld vertraut und mit den Umständen der praktischen Arbeit bekannt sind. Dennoch haben solche Programmevaluationen primär eine Legitimierungs- und Kontrollfunktion in Richtung von Verwaltung, Politik und Gesellschaft. Das gestaltende Element liegt dementsprechend vor allem in der möglichen Wirkung auf zukünftige Förderperioden und Programmgestaltungen – sofern die Ergebnisse von den jeweiligen Entscheidungsträger*innen auch tatsächlich berücksichtigt werden.

Fazit

Es führt an dieser Stelle zu weit, die Ergebnisse sämtlicher anderer Evaluationsberichte zur Arbeit des Trägers und vergleichbarer Akteur*innen zusammenzufassen und zu beleuchten. Eines wird bei diesem exemplarischen Tauchgang in die Evaluationshistorie von Violence Prevention Network jedoch deutlich: Auch wenn die Berichte im Laufe der Zeit durchweg positive Gesamturteile ausstellen, sind es vor allem die Vorhaben, die sich vertiefend und konstruktiv-kritisch, prozessbegleitend und formativ mit den jeweiligen Projekten auseinandersetzen, die tatsächliche Impulse für die Weiterentwicklung von Praxisansätzen leisten konnten. Gerade zur Zeit des Aufbaus der Strukturen des Trägers waren diese Hinweise essenziell. Im Laufe der Zeit wandeln sich die Bedarfe. Heute geht es Trägern in der Regel weniger darum, herauszufinden, ob ihre Beratungsansätze grundlegend geeignet und erfolgsversprechend sind – das wurde über die Jahre und Jahrzehnte meist zur Genüge belegt. Stattdessen müssen z. B. neue technische Gegebenheiten und deren Einfluss auf die Art und Weise wie bewährte Praxis weiterhin gut und zielgruppengerecht umgesetzt werden kann untersucht werden.

Insbesondere in Zeiten, in denen extremistische und gesamtgesellschaftliche Herausforderungen einem immer schnelleren Wandel unterworfen sind, gewinnen prozessbegleitende und formative Ansätze erneut an Relevanz. Zugleich besteht weiterhin ein Bedarf an den Langzeitstudien, die bereits zu Beginn, ebenso wie in einigen der zitierten Evaluationen selbst angesprochen wurden. Wenngleich die Umsetzung solcher Evaluationen spannende Ergebnisse zu Tage fördern könnten, müssen bei der Planung und Durchführung jedoch einige Gelingensbedingungen beachtet werden. Ohne diese Bedingungen laufen sowohl kurzfristigere, als auch langfristigere Evaluationen Gefahr, zu scheitern.

So sollten die zu evaluierenden Praxisträger von Beginn an in die methodischen Überlegungen miteinbezogen werden, um realistisches Erwartungsmanagement in Bezug auf die notwendigen Zeiträume sowie die Erschließung der Zugänge zu empirischen Daten zu betreiben. Nicht nur in der Beratungsarbeit selbst ist der Aufbau von Arbeitsbeziehungen und Vertrauen ein kritisches Nadelöhr, das über Scheitern oder Gelingen entscheiden kann. Auch für die erfolgreiche Umsetzung von Evaluationen ist sie eine entscheidende Voraussetzung. Zudem sollte der Praxis zugestanden werden, auch eigene Fragestellungen in den Prozess einzubringen, die über die bloße Zielerreichung und „Wirkungsmessung“ hinaus gehen. Das Interesse der Praxis an der selbstkritischen Reflexion ihrer eigenen Arbeit und den Möglichkeiten, diese zu verbessern, sollte nicht unterschätzt werden. Und zu guter Letzt sollten sich die beauftragten Evaluator*innen gut mit dem zu untersuchenden Arbeitsfeld und den alltagspraktischen Gegebenheiten der Tätigkeiten auskennen. So können nicht nur Frustrationen auf beiden Seiten vermieden, sondern auch effizientere Forschungsprozesse umgesetzt werden.

Zusammenfassend gilt: Evaluation und wissenschaftliche Begleitung haben das Potenzial, großen positiven Einfluss auf die Praxis, genauso wie die Förderpraxis zu nehmen. Das kann allerdings nur funktionieren, wenn sich die Art und Weise, wie und welche Art von Evaluationen beauftragt werden, den gesellschaftlichen Herausforderungen und dem Entwicklungsstand der Praxis anpassen. Andernfalls drohen Evaluationen zur reinen Formsache zu verkommen, die zwar Geld kostet, aber weder im Sinne einer Kontroll-, noch im Sinne einer Entwicklungsfunktion tatsächlichen Nutzen bringt.

Autor:
Maximilian Campos Ruf ist Islam- und Sozialwissenschaftler mit Fokus auf Terrorismus- und Sicherheitsstudien. Er ist seit 2017 für Violence Prevention Network tätig, derzeit als Leiter des Fachbereichs Wissenschaft und als Senior Adviser im Bereich Internationales.

Weiterführende Einblicke in die Evaluation der Arbeit von Violence Prevention Network erhalten Sie unter: https://violence-prevention-network.de/ueber-uns/publikationen/evaluationsberichte/

Literaturverzeichnis

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