„In Auschwitz wurden nur Läuse vergast.“

Aus: Das Wörterbuch der Menschenfeinde – „Auschwitzlüge“ – von Jan Buschbom

In seiner Broschüre „Die Auschwitzlüge“ (1973) verbreitet der ehemalige SS-Mann Thies Christophersen, damals unweit von Auschwitz stationiert, vom Mord an ca. 1.100.000 bis 1.500.00 Häftlingen im Lager Auschwitz nichts bemerkt zu haben. Der Massenmord müsse also eine gezielt in die Welt gesetzte Lüge sein. Sein Argumentationsmuster, demzufolge der Holocaust eine Erfindung der alliierten Sieger des Zweiten Weltkriegs ist, ist bis heute weit verbreitet. Die „Auschwitzlüge“ diene der Unterdrückung des „deutschen Volkes“, behaupten seine Verfechter und berufen sich auf eine angebliche „Sieger- oder Gesinnungsjustiz“, die vorgebliche „Tatsachenbehauptungen“ unter Strafe stelle. Schriftliche Beweise (etwa schriftliche Befehle u. ä.) für den Massenmord in den Lagern gäbe es nicht.

Um den Massenmord so heimlich wie möglich durchzuführen, gaben die Nationalsozialisten Befehle häufig nur mündlich weiter. Velfach fanden Begriffe Verwendung, die den eigentlichen Sachverhalt verschleiern und beschönigen sollten: „Mord“ oder „Tötung“ gerieten im nationalsozialistischen Sprachgebrauch zu „Vertreibung“ und „Umsiedelung“. Trotzdem ist – neben unzähligen  Augenzeugenberichten von Opfern und Tätern – beispielsweise das Protokoll der Berliner „Wannseekonferenz“ vom 20. Januar 1942 überliefert, auf der die sog. „Endlösung der Judenfrage“ technisch-organisatorisch beraten wurde. Seit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs führten hinter der Front sog. „Einsatzgruppen“ unter dem Kommando des „Reichssicherheitshauptamtes“ Massaker an den „Eliten“ der überfallenen Länder durch – an Sinti, Roma und der überwiegend jüdischen Zivilbevölkerung. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion erhielten die Einsatzgruppen die Bevollmächtigung, „in eigener Verantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung Exekutivmaßnahmen zu treffen.“ Damit begann der systematisch durchgeführte Massenmord.

Die Ergebnisse der Wannseekonferenz gaben dem bereits laufenden Völkermord eine neue Dimension: Unter Ausschöpfung aller technischen Mittel und organisatorischen Möglichkeiten richtete das nationalsozialistische Deutschland seine Aufmerksamkeit auf die Ausrottung der jüdischen Zivilbevölkerungen in den eroberten Gebieten – und setzte damit die innere Logik aus nationalsozialistischer „Lebensraum“-Politik in die Tat Untermauert wird die Behauptung von der Ausschwitzlüge häufig mit dem Verweis auf technische „Gutachten“, die nachweisen wollten, dass der Massenmord nicht möglich gewesen sei. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang etwa auf den sog. „Leuchter-Report“ aus dem Jahr 1988, mit dem der Holocaust-Leugner Ernst Zündel sich während seines Prozesses verteidigte. Der Autor, Fred Leuchter, musste allerdings als Zeuge vor Gericht eingestehen, dass sich seine technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse auf dem „Niveau eines College-Studenten“ bewegen. Dass von Holocaust-Leugnern immer wieder auf Gutachten wie die des Fred Leuchter Bezug genommen wird, obwohl die einschlägigen Argumente durch Ingenieurs- und Naturwissenschaften sämtlich widerlegt sind, liegt sicher auch in der Natur der chemischen, physikalischen und toxikologischen Materien, die für Laien meist nur schwer verständlich sind. Das kommt der Neigung der meisten Rechtsextremisten entgegen, den zahlreich in der Szene kursierenden Verschwörungstheorien mehr Vertrauen entgegen zu bringen als nachprüfbaren Fakten. Neben der Behauptung, der Holocaust habe nicht stattgefunden, erfreut sich die Relativierung des Holocausts einiger Beliebtheit in rechtsextremen Milieus. Opferzahlen werden klein gerechnet und mit den Opfern in der deutschen Bevölkerung verglichen.

So ist in jüngster Zeit beispielsweise die Rede vom „Bombenholocaust“, den die Alliierten angeblich an der deutschen Zivilbevölkerung begangen hätten. Solche Darstellungen verschweigen sowohl, dass es die deutsche Luftwaffe war, die sog. „Flächenbombardements“ als strategisch-taktisches Mittel in das Kriegsgeschehen einführte, als auch die Gründe solcher Bombardements, die militärischen Zwecken dienten (nicht zuletzt dem, die deutsche Zivilbevölkerung zu zermürben und den Krieg auf diese Weise schneller zu beenden). Wie man auch immer diese Bombereinsätze gegen die deutsche Zivilbevölkerung beurteilen mag: Der Holocaust diente keinem militärischen, keinem ökonomischen und keinem anderen Zweck als dem, den antisemitischen Wahn zu befriedigen. Damit steht er ohne Vergleich in der traurigen Geschichte der Massen- und Völkermorde.

Das Rechtfertigen, Leugnen und Verharmlosen des Holocaust gehört ins rechtsextremistische Standardrepertoire und ist nach § 130 StGB (Volksverhetzung) strafbar.

Rechtsextremismus