Annika von Berg | INTERVENTIONEN – Zeitschrift für Verantwortungspädagogik | Ausgabe 13/2019
Die Einschätzung von Risiken – oder auch „Risk Assessment“ – beschreibt einen Prozess, in dessen Rahmen untersucht wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, welche Folgen der Eintritt dieses Ereignisses hat und wie tolerierbar die Folgen des Ereigniseintritts sind (Lowrance 1980: 8). Häufig erfolgt eine Anbindung an das allgemeine Risikomanagement, womit konkrete Maßnahmen zum Umgang mit und zur Minimierung des Risikos verbunden sind. Im Extremismus-Kontext muss zwischen der Bewertung des allgemeinen Terrorrisikos für einen Staat bzw. die Gesellschaft (bspw. Terrorwarnstufen) und der Bewertung des Risikos, das durch einzelne Personen oder Gruppen, die planen, eine Gewalttat auszuüben, unterschieden werden. Der Schwerpunkt dieses Beitrages liegt auf Letzterem.
Einführung
Im Zuge der aktuellen Diskussion über den Umgang mit IS-Rückkehrer*innen betonen Medien und Wissenschaft einstimmig und nachdrücklich (siehe bspw. Meines et al. 2017) die Wichtigkeit von Risikobewertungen. Wichtig sei die Risikobewertung hier aus zwei Gründen: Erstens zur Einschätzung der Gefährdungslage für die jeweiligen Rückkehrstaaten durch die Rückkehrenden und zweitens zur Anbindung an das Risikomanagement für die Entscheidung über relevante Maßnahmen im Zuge der Resozialisation und Reintegration. In diesem Kontext zeigen sich auch erste Entwicklungen zielgruppenspezifischer Tools (vgl. bspw. Returnees 45). Dabei stellt das Forschungsfeld des Risk Assessment jedoch keine genuin neue Entwicklung dar. Vielmehr wurde, obgleich mit schwankender Bearbeitungsintensität, über die letzten Jahre bis Jahrzehnte bereits ein Fundus an wissenschaftlichen Publikationen aufgebaut, der Veröffentlichungen zu Grundlagen des Forschungsgegenstands an sich, Instrumenten und Methoden der Risikobewertung, sowie Bewertungen und Tests etablierter Risk Assessment Tools beinhaltet.
Im Kontext des aktuellen verstärkten wissenschaftlichen Interesses und der sicherheitspolitischen Brisanz soll der folgende Artikel eine Übersicht zum Forschungsfeld bieten. Dabei sollen aktuelle „good practices“ und wissenschaftlich begründete Gütekriterien aufgezeigt werden und anschließend der tatsächlichen Praxis der Risikobewertung anhand bekannter und z. T. genutzter Tools gegenübergestellt werden. Abschließend soll unter Berücksichtigung der zukünftigen Herausforderungen im Phänomenbereich Extremismus eingeschätzt werden, was Risikobewertungen aktuell leisten können, was in der aktuellen Risikobewertungskultur fehlt und welche Disziplinen relevante Inputs zum Ausgleich dieser Mängel liefern können.
„Good Practices“ und Gütekriterien
Die Forschung zum Risk Assessment verzeichnet drei Schwerpunkte, die es zulassen „good practices“ und Gütekriterien festzulegen. Diese Schwerpunkte umfassen Empfehlungen bzgl. der Methode oder des Ansatzes, Gütekriterien durch die Risk Assessment Tools das Risiko realitätsgetreu abbilden und zielorientiert nutzbar machen und eine Empfehlung bezüglich relevanter, zu erfassender Faktoren (bzw. Kategorien).
Instrumente der dritten und vierten Generation
Methodenempfehlungen heben Instrumente der dritten und vierten Generation als besonders zweckdienlich hervor. Diese Generationen inkludieren im Vergleich zu den vorhergehenden Generationen messbare psychologische und verhaltenstechnische Variablen und zeichnen sich durch eine zunehmende Spezialisierung der Instrumente und der darin enthaltenen Variablen auf konkrete Delinquenzbereiche aus (Hanson 2009: 173f.), sodass sie aufgrund dieser Variablenzusammenstellung das Risiko am ehesten korrekt einzuschätzen erlauben. Risikobewertungsinstrumente der vierten Generation weisen zusätzlich eine explizite Anbindung an den Prozess des Risikomanagements auf, d. h. sie sind in ihrer Konzeption darauf angelegt, Anwender*innen in der Auswahl von Interventionsansätzen, der Dokumentation des Rehabilitationsprozesses und damit letztlich bei der Reduzierung des Risikos zu unterstützen (Campbell et al. 2009: 569).
Structured Professional Judgement (SPJ) als Methodenempfehlung
Im Zusammenhang der Methodenempfehlung werden momentan Debatten darüber geführt, ob ein rein statistischer Ansatz (häufig als „acturial method/acturial tools“ bezeichnet) oder sogenannte „Structured Professional Judgement Tools“ (SPJ) besser zur Risikobewertung geeignet sind. Bei statistischen Erhebungsmodellen wird aufgrund der geringen Basisrate im Phänomenbereich häufig die Frage aufgeworfen, ob verlässliche aktuaristische Instrumente überhaupt konzipiert werden können (Monahan 2013: 549). Konkret sei es fraglich, ob wegen der geringen Basisrate und der zusätzlich hohen Komplexität des Untersuchungsgegenstandes, generalisierbare Aussagen zum Vorliegen von Zusammenhängen und der Wirkung hypothetisch risikominimierender/ risikoreduzierender Faktoren möglich sind (von Drachenfels et al 2018: 2, Gill et al 2015: 14). Ferner würden sich statistische Erhebungsinstrumente zu stark statischer Faktoren bedienen und somit keine Anbindung an das vielfach geforderte Risikomanagement bieten (Lemkey/Wilcox 2014, Monahan 2013: 549). Unstrukturierte Erhebungsinstrumente werden mehrheitlich als weniger geeignet eingeschätzt (Hanson 2009: 174). Entsprechend haben sich aktuell SPJ-Tools als Methode der Wahl etabliert (Bryans et al. 2016: 55, Hanson 2009: 174), denn sie inkludieren über rein statische Faktoren hinaus auch dynamische Faktoren (Lemkey/Wilcox 2014: 2), sodass die geforderte Anbindung an das Risikomanagement ermöglicht wird. Trotzdem sind SPJ-Tools über eine kritische Betrachtung nicht erhaben, da auch hier die Auswahl und Kausalität von Risikofaktoren nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert ist und sie einem vergleichsweise hohen Grad an Subjektivität unterliegen. Denn die Einstufung jedes Items und besonders die finale Einschätzung erfolgt unter Einbezug der Erfahrungswerte der Anwender*innen (Richards 2018: 377f.). Unweigerlich ist der Grad der Subjektivität vom jeweiligen Tool abhängig und wird gegebenenfalls durch ein strenges Anwendungsprotokoll oder entsprechende Kalkulationsmaßnahmen (wie beispielsweise bei dem softwaregestützten Analyseinstrumente SAVE) ausgeglichen um subjektivitätsbedingte Fehler zu unterbinden (Dean/Pettet 2017: 95). Nichtsdestotrotz scheinen die Vorteile eines SPJ-Ansatzes, d. h. der Einbezug dynamischer und statischer Faktoren, die die Sensibilität für die Individualität und Komplexität des Phänomens und die Möglichkeit des Einbezugs von Erfahrungswerten der Anwender*innen berücksichtigen, diesen Ansatz als für das spezifische Risiko besonders geeignet zu positionieren.
Gütekritierien
Unterstützend zur o. g. Fehlerkontrolle und zusätzlich zur intersubjektiven Nachvollziehbarkeit ist die schriftliche Dokumentation und Begründung der Einschätzung und Beobachtungen als erstes Gütekriterium zu nennen (Dean/Pettet 2017: 94). Es besteht ferner Einigkeit darüber, dass eine definitorische Grundlage als Gütekriterium unentbehrlich ist. Dies bedeutet, dass Kernkonzepte präzise definiert und auch das zu messende Risiko festgelegt werden. So werden im Idealfall Vergleiche über mehrere Fälle hinweg möglich und einzelne Maßnahmen können vergleichend evaluiert werden (Madriaza et al. 2017: 27).
Als drittes Kriterium, das den meisten SPJ-Tools jedoch inhärent ist, ist die Erfassung des Risikos in Itemkategorien zu nennen (von Berg/Walkenhorst 2019). Dadurch erfolgt eine vornehmlich auf theoretischen Annahmen zur Kausalität von Faktoren in Radikalisierungsprozessen basierte Strukturierung. Diese Strukturierung ermöglicht einerseits eine geordnete Erfassung der Faktoren und kann zusätzlich der Erfüllung des vierten Kriteriums förderlich sein. So müsse laut dieses Kriteriums ein Bewusstsein darüber bestehen, dass erhobene Variablen oder Faktoren nicht im Vakuum, sondern erst im gegenseitigen Austausch und mit der Umgebung wirken (Scheithauer et al. 2012: 47f.). Dieses Bewusstsein über Interdependenzen ist nun vor allem für die folgenden Gütekriterien zu spezifischen Faktorengruppen relevant, denn diese und deren Wirkung müssten in den jeweiligen Kontext und in Beziehung zueinander gesetzt werden (Becker 2017, Mc-Gilloway et al. 2015).
So ist die Inkludierung von Resilienz- bzw. Schutzfaktoren als fünftes und hochrelevantes Gütekriterium zu nennen, um insbesondere die Anbindung an das Risikomanagement effektiv zu gestalten (vgl. bspw. Roberts/Horgan 2008, Pressman 2016: 255, Hanson 2009: 173, Richards 2018). Als sechstes Gütekriterium kann die oben bereits angesprochene Erfassung von Verhaltensvariablen festgehalten werden (Hanson 2009: 173f., Meloy et al. 2012).
Die Erfassung solcher Variablen ist einerseits sinnvoll, weil eine Radikalisierung bestimmte Verhaltensweisen nach sich zieht und andererseits, weil Verhalten eine leicht zu beobachtende Variable ist. Häufig wird zusätzlich auch die Erfassung von Faktoren der mentalen Gesundheit empfohlen (vgl. bspw. McGilloway et al. 2015). Hier bestehen jedoch noch signifikante Forschungsdefizite wie und welche Faktoren im Kontext des Phänomenbereichs erfasst werden sollen. Dennoch zeichnet die zumindest grobe Erfassung dieser Faktorenkategorie ein relevantes Qualitätsmerkmal ab und sollte im Kontext der o. g. Rückkehrer*innen-Problematik nicht vernachlässigt werden, wenn davon aus gegangen wird, dass hier Traumatisierungen verstärkt auftreten könnten. Ein letztes Gütekriterium ist nun in Bezug auf das Ergebnis der Risikobewertung zu nennen. Dieses sei strukturiert und prozessorientiert zu verfassen, d. h. unter anderem auch, dass das Risiko wiederholt erhoben wird, um dessen Entwicklung (und ggf. die Wirkung des Risikomanagements) zu dokumentieren. Es soll ferner ein qualitatives Bild des Risikos beschrieben werden und Aussagen über Risikoakzeptanz und Tolerierbarkeit geliefert werden (Aven/Renn 2009: 594f.).
Übersicht zu etablierten und in der Entwicklung befindlichen Tools
Im Folgenden werden nun einige bekannte, häufig genutzte und neu entwickelte Tools vorgestellt und kurz beschrieben. Dabei werden diese gegen die o. g. Gütekriterien geprüft und relevante Kritikpunkte angeführt.
VERA-2R (Violent Extremism Risk Assessment 2 Revised) liegt in seiner revidierten Version seit 2016 vor (Sadowski et al 2017: 318). Dieses Instrument wird auch in Deutschland durch Sicherheitsbehörden genutzt, obwohl auch hier erste eigene Analyseinstrumente entwickelt werden (s.u. RADAR-iTE/RISKANT). Bei der VERA-Reihe handelt es sich um SPJ-Tools, die unter Einbezug von Forschungsergebnissen, Expert*innenwissen und dem Feedback von Anwender*innen entwickelt und weiterentwickelt wurden (Dean/Pettet 2017: 92f., Sadowski et al 2017: 318). Für die Anwendung ist eine Fortbildung notwendig, die durch weitere Treffen zur Supervision, Intervision und zum Erfahrungsaustausch ergänzt werden kann (Sadowski et al 2017: 318, Illgner et al. 2017: 41). Während Vorgängerversionen nur für die Anwendung im Strafvollzug vorgesehen waren (Smith 2018: 15, Herzog-Evans 2018: 10), dient VERA-2R nun auch zur Risikobewertung von Personen, die „aufgrund eines Verdachts bzgl. extremistisch motivierter Gewalt unter polizeilicher Beobachtung stehen“ (Sadowski et al. 2017: 318). Die Einstufung erfolgt über 34, in verschiedene Kategorien gegliederte Items, die jeweils auf einer Skala von niedrig-moderat-hoch bewertet werden. Dabei sind für jede Ausprägung Operationalisierungen und Beispielfragen zur Erfassung vorhanden. Auch Zwischeneinstufungen sind möglich (Sadowski et al 2017: 319).

Die Items betrachten dynamische und protektive Faktoren, sodass die Anbindung ans Risikomanagement grundsätzlich möglich ist. Mit VERA-2R wurden außerdem zielgruppenspezifische Variablen (Frauen und Kinder), sowie Items zur mentalen Gesundheit inkludiert. Durch einen zweiten, noch in der Entwicklung befindlichen, Schritt werden ferner Indikatoren erhoben, die „insbesondere die Persönlichkeitseigenschaften und psychiatrischen Syndrome abbilden [und] eine entsprechende psychiatrische Expertise“ voraussetzen (Sadowski et al. 2017: 319). Damit wird auf Kritik aus der forensischen Psychologie bzgl. einer mangelnden Erfassung psychotischer Störungen oder dissozialer Problematiken reagiert (Sadowski et al. 2017: 319). Durch die Subskalen „Sozialer Kontext und Absicht“ bzw. „Geschichte, Handlungen und Kompetenzen“ werden indirekt Verhaltensvariablen wie bspw. Planung von Gewalttaten und Kontakt zu Extremist*innen erfasst (Sadowski et al. 2017: 320ff.).
Das Ergebnis wird durch den eigentlichen Fragebogen und die anschließende Formulierung eines individuellen klinisch-idiographischen Erklärungsmodells präsentiert, das die Wahrscheinlichkeit und Schwere eines Rückfalls bzw. einer Gewalttat aufzeigt (Illgner et al. 2017: 41), wodurch unweigerlich eine Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Einschätzung vorliegt und anzunehmen ist, dass ein Bewusstsein für die Interdependenzbeziehungen herrschen sollte, vor allem, da es sich um ein Expert*innen-Instrument handelt und eine Fortbildung zur Anwendung erfolgt.
Im Gegensatz zu Publikationen der Vorgängerversionen wird bei VERA-2R eindeutig betont, dass es sich um ein Expert*innen-Instrument handelt, dessen Ergebnis stark durch die Bewertung der Anwender*innen beeinflusst ist (Sadowski et al. 2017: 319), sodass die Anwender*innengruppe dadurch stark eingeschränkt wird. Problematisch bleibt weiterhin die starke Abhängigkeit von der Informationslage, denn es müssen 3 der 5 Subkategorien ausgefüllt werden, um eine Gesamtbeurteilung zu ermöglichen (Sadowski et al. 2017: 319). Ferner wird von VERA-Anwender*innen kritisiert, dass die Anwendung zeitintensiv und vor allem im normalen Betreuungskontext nur über Wochen und Monate hinweg realisierbar ist.
ERG22+ (Extremism Risk Guidance 22+) ist ein SPJ-Risikobewertungstool, das vor allem in Großbritannien genutzt wird. Es wurde auf Basis von Erkenntnissen aus der Literatur und empirischen Daten (UK-Fälle) entwickelt. ERG22+ könne nur auf Personen im Strafvollzug angewandt werden (Knudsen 2018: 4, Herzog-Evans 2018: 13). Für die Zielgruppe außerhalb des Strafvollzugs wurde aber basierend auf ERG22+ das VAF (Vulnerability Assessment Frame) entwickelt, welches eine reduzierte und angepasste Form des ERG22+ darstellen soll (Knudsen 2018: 2). Das Tool erhebt dabei Faktoren über drei Dimensionen (Engagement, Intention, Fähigkeiten) und ist nicht auf das Risiko der tatsächlichen Gewaltanwendung begrenzt, sondern kann erfassen, ob eine Person motiviert, fähig oder involviert ist. Die Bewertung pro Item erfolgt laut Herzog-Evans (2018: 4) über ein Bepunktungssystem, aber es wird als Ergebnis kein Gesamtscore erzielt, da bspw. in der Subkategorie der Engagement-Faktoren kein additives Ergebnis errechnet wird. Das Ergebnis präsentiert sich in einer Liste, die Faktoren herausstellt, die Einfluss auf eine mögliche Tat haben (Smith 2018: 13f., Herzog-Evans 2018: 8-11). Letztlich dient ERG22+ eher der Beurteilung wie wahrscheinlich eine Tat ist (Herzog-Evans 2018: 10).
Im Vergleich zu den VERA-Instrumenten fokussiert ERG22+ eher auf Identität als auf Ideologie und bezieht die Informationen aus der Arbeit mit den Klient*innen, sodass weniger klassifizierte Informationen benötigt werden (Herzog-Evans 2018: 3). ERG22+ sei offen für die Einbindung in Interventionsmaßnahmen, weil einerseits dynamische Faktoren erfasst werden und andererseits Veränderungen festgehalten werden können (Lloyd/Dean 2015: 13). Zusätzlich werden zwei mentale Faktoren erfasst: Dominanzbedürfnis (das mit autoritären Eigenschaften/ Persönlichkeitsstrukturen verbunden wird) und ‚evaluated psychopathology‘ (Herzog-Evans 2018: 15). Explizite Verhaltensvariablen werden nicht erfasst, stattdessen finden sich Risikofaktoren, die Bedürfnisse beschreiben und in Risikoverhalten umschlagen können (Suche nach Abenteuer, Verteidigungsbedürfnis). Resilienz wird indirekt über einen Mangel an Resilienz erfasst (Herzog-Evans 2018: 17f.). Letzteres ist besonders interessant, wenn man bedenkt, dass ERG22+ als für die Einbindung in Interventionsmaßnahmen geeignet beschrieben wird, in denen Resilienz eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen sollte. Auch ERG22+ zeigt starke Einschränkungen im Anwender*innenkreis auf. So können nur forensische Psychiater*innen/Psycholog*innen oder erfahrene Bewährungshelfer*innen das Instrument nutzen (Herzog-Evans 2018: 13f.). Das Royal College of Psychiatrists kritisiert ERG22+ für dessen Intransparenz in der Quellenbasis und die möglicherweise angreifbare Methodologie in dessen Entwicklung (Knudsen 2018: 6). Ferner handle es sich bei ERG22+ um eine Analyse auf Mikroebene, d. h. die Radikalisierung ist im inneren des Individuums und dessen Psyche verortet, sodass externe Faktoren auf Meso- und Makroebene ignoriert werden (Knudsen 2018: 8), was im starken Gegensatz zu den Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung, zur Bedeutung von Gruppendynamiken und zu strukturellen Faktoren steht. Nicht bekannt ist, ob ein explizites Bewusstsein für die Interdependenzen geschaffen wird und wie genau sich die Dokumentation der Ergebnisfindung gestaltet.
TRAP-18 (Terrorist Radicalization Assessment Protocol 18) ist eine investigative Vorlage, die das Potential zum SPJ-Tool hat (Dean/Pettet 2017: 92). Die Entwickler selbst bezeichnen TRAP-18 als SPJ-Ansatz (Meloy 2018). Es wurde aus der Theorie abgeleitet und beruht zusätzlich auf den Erfahrungen der Entwickler in der Risikoeinschätzung für das FBI. Dabei wird zwischen proximalem Warnverhalten und distalen Charakteristika unterschieden (Meloy 2018, Meloy/Gill 2016: 22). Ziel ist es, das Risiko einer gezielten Gewalttat durch Einzeltäter*innen einzuschätzen (Meloy/Gill 2016: 4, Meloy/Genzman 2016). Auch sei das Instrument, laut Meloy und Genzmann (2016), für eine Anbindung ans Risikomanagement geeignet, da die Unterscheidung von proximalen und distalen Faktoren und die daraus hervorgehenden Ergebnisse eine Entscheidung über Überwachung und Intervention erlaubt. Es werden Faktoren zu mentalen Störungen (Meloy 2018), jedoch keine Faktoren zur Resilienz erhoben. Insgesamt, so Illgner et al. (2017: 39f.) sowie Dean und Pettet (2017: 92), handle es sich bei TRAP-18 jedoch eher um eine Bewertungsstruktur als um ein Prognoseinstrument im eigentlichen Sinn. Auch seien die hohen Anforderungen an die Anwender*innen ein Problem für die Praxis. Zur genauen Dokumentation der Ergebnisse können ebenfalls keine Aussagen gemacht werden.
MLG (Multi-Level Guidelines for the Assessment and Management of Group-Based Violence) 2 wurde auf einer Arbeit zu Einschätzungen und Management gruppenbasierter Gewalt sowie einer systematischen Literaturaufarbeitung aufgebaut. Bei der Risikobewertung werden Faktoren zu Individuum (basierend auf HCR-20 V31), Identität, Gruppennormen und Gruppenkontext untersucht (Hart et al 2017: 13f.). Es handelt sich um einen SPJ-Ansatz mit einem expliziten Schritt zur Entwicklung von Risikomanagementstrategien (Hart et al 2017: 13). Es werden Faktoren zur mentalen Gesundheit entsprechend HCR-20 V3 erhoben (Hart et al 2017: 13). Resilienzfaktoren wird allenfalls über HCR-20 V3 Beachtung eingeräumt und Verhaltensmanifestationen werden allenfalls als indirekte Konsequenz erfasster Variablen erhoben (vgl. bspw. G2 Violent norms or goals) (Hart et al. 2017: 52). Das Ergebnis der Bewertung ist eine Aussage darüber, welche Faktoren das Risiko senken oder erhöhen, ob eine Gewalthandlung wahrscheinlich ist, ob die mögliche Gewalthandlung individuell oder gruppenbasiert ist und innerhalb welches zeitlichen Rahmens diese Gewalthandlung erfolgen wird (Hart et al. 2017: 12f.). Dadurch ist unter anderem eine Fallpriorisierung möglich (Hart et al 2017: 15). MLG2 ist grundsätzlich für jede Anwender*innengruppe verfügbar, sofern das Produkt erworben und eine entsprechende Fortbildung absolviert wird (Hart et al. 2017: 14). Laut Hart et al. (2017: 38) eignet sich MLG2 vorranging zur Bewertung des Risikos gruppenbasierter Gewalt. Auch merken die Autoren an, dass MLG2 gemeinsam mit anderen Bewertungsinstrumenten genutzt werden soll (Hart et al. 2017: 12f.), sodass abschließend festgehalten werden muss, dass MLG2 in seiner Einsetzbarkeit eindeutige Grenzen auferlegt sind.
RADAR-iTE / RISKANT (regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus) ist ein softwaregestütztes, zweistufiges Modell zur aktuaristischen Einschätzung mit anschließender Einzelfallanalyse bei hohem Risiko. Es soll für alle Anwendungsbereiche einsetzbar sein und eine Möglichkeit zur Anbindung an das Risikomanagement bieten (Bundeskriminalamt 2017). Erfasst werden in einem ersten Schritt 70 Fragen (Antwortmöglichkeiten: ja, nein, nicht bekannt) und die Fallchronologie (Flade 2017).

Eine umfassende Bewertung des Tools ist aufgrund der mangelnden Informationen nicht möglich. Kritisiert wird in der medialen Berichterstattung vorrangig die mangelnde Transparenz in der Ergebnisfindung (Bröckling 2019). Aus wissenschaftlicher Perspektive lässt sich die Frage stellen warum ein aktuaristisches Tool entworfen wird, obgleich die Forschung eine deutliche Tendenz in Richtung SPJ-Tools aufweist.
Die „Jihadist Dehumanization Scale“ wird an der Universität Nantes entwickelt. Dieses Risikobewertungstool soll in der Lage sein, den Übergang zwischen Radikalisierung und Mobilisierung zu erfassen und dabei religionssensibel zu sein. Es basiert auf der Erfassung des phänomenbereichübergreifenden Prozesses der aktiven Dehumanisierung. Dieser wird in bisherigen Einschätzungen und Bewertungen von Risiken kaum berücksichtig (LPPL 2018: 29f.), sodass die Entwicklung und die Bewährung dieses Tools in der Praxis beobachtet werden sollte. Vor allem im Kontext der aktuellen Rückkehrer*innen-Herausforderung mag der Aspekt der Dehumanisierung besonders interessant und relevant erscheinen.2
SAVE (Structured Assessment of Violent Extremism) dient der Beurteilung möglicher Täter in zwei Schritten (Dean/Pettet 2017: 92). SAVE geht davon aus, dass bestimmte Annahmen, Wahrnehmungen und Glaubensgrundsätze das Extremismusrisiko beeinflussen, daher werden in einem ersten Schritt Wahrnehmung, Weltbild und Denkmuster in Form von 30 kognitiven Risikofaktoren mittels eines Programms erhoben und in einem zweiten Schritt verrechnet. Als Ergebnis wird eine 3D-Risikooberfläche und eine 2D Risikokontur erstellt. Es handelt sich dabei um einen mathematischen SPJ- Ansatz, der untersuchte Individuen innerhalb der drei Datenpunkte geschätztes Risiko, kalkuliertes Risiko und temporales Risiko verortet. Durch einen Risikominimierungsalert findet eine Anbindung an das Risikomanagement statt. SAVE ist mit einem Kalkulationsverfahren zur Fehlerminimierung ausgestattet, bei dem die drei Dimensionen gegeneinander geprüft werden und entsprechende Fehlermeldungen ausgegeben werden, die aufzeigen, wo ein Fehler stattgefunden haben kann (Dean/Pettet 2017: 92-96). Insgesamt wirkt SAVE somit als äußerst durchdachtes Konzept. Problematisch ist hier jedoch, dass es keine Informationen zu den mathematischen Verfahren, mittels derer die Ergebnisse errechnet werden, gibt. Auch über die Berücksichtigung von Resilienzfaktoren und Faktoren zur mentalen Gesundheit liegen keine Informationen vor.
Bei RAN CoE Returnee 45 handelt es sich um „ein Risikountersuchungswerkzeug speziell für Rückkehrer“ (Meines et al. 2017: 37). Es soll zum Einsatz kommen, um eine Gesprächsgrundlage zwischen beteiligten Akteuren und zur Festlegung von Maßnahmen zu bieten und letztlich das Gewaltrisiko durch Rückkehrer*innen zu senken.
Im Tool wird spezielles Risikoverhalten der Zielgruppe ausländischer Kämpfer*innen erfasst. Das Tool dient als Checkliste, durch die sich Praktiker*innen einen Überblick zur Risikolage verschaffen und anschließend Problembereiche genauer erheben können. Es kann aufgrund dieser Kombination vermutlich als SPJ-Instrument verstanden werden. Das Tool erfasst protektive Faktoren, die ein Gegengewicht zum Risikoverhalten sind. Erfasst werden die Bereiche Motivation (vor und nach Reise), sozialer Kontext (vor und nach Reise), Erfahrung an Konfliktschauplätzen, Entscheidung zur Rückkehr, Ankunft zu Hause. Vor allem bei letzterem wird eine Verbindung zu Motivation und sozialem Kontext betont, sodass ein Interdependenzbewusstsein vorzuliegen scheint. Während das Instrument klassische Faktoren (bspw. Item 2. Kummer/Ungerechtigkeiten) erfasst, werden auch Rückkehrer*innenspezifische Faktoren (bspw. Item 22. Position innerhalb der Gruppe) erfasst. Ferner werden mentale Faktoren (Item 18. Psychische Gesundheit) erhoben. Das Tool dient explizit der Feststellung und Einordnung von Risikoverhalten und nicht der Risikovorhersage. Ferner wird betont, dass auf eine erste Einordnung eine weitere Beurteilung durch Fachleute folgt (Meines et al. 2017: 37-40). Das Instrument wirkt aufgrund der inkludierten Faktoren durchdacht und bezüglich der zu erwartenden Rückkehrer*innen als überaus relevant, allerdings bleiben noch Fragen unbeantwortet bezüglich der konkreten Anwendung, Dokumentation und Anbindung an das Risikomanagement. Zusätzlich wird sich das Tool zunächst auch erst in der Praxis bewähren müssen. Aufgrund des Umfangs (45 Items) ist hier, ähnlich wie bei VERA, mit Kritik am zeitlichen Aufwand zu rechnen.
Kritik
Die oben bereits angeklungene und am häufigsten geäußerte Kritik erfolgt an den erfassten Risikofaktoren. Zwar wird ein ganzer Katalog an Risikofaktoren durch die Forschung präsentiert, aber da die Relevanz, die Gewichtung und Kausalitäts- und Interdependenzbeziehungen zwischen den Faktoren nicht oder nur unzureichend erforscht wurden, besteht de facto nur eine unzureichende wissenschaftliche Grundlage der Inhalte für reliables und wirklichkeitsgetreues Risk Assessment (LPPL 2018: 29).
In diesem Kontext ist ferner anzumerken, dass bestehende Tools z. T. unzureichend erprobt sind, bzw. unabhängige wissenschaftliche Tests sich noch im Anfangsstadium befinden (Meines et al. 2017: 37). Hinzu kommt die bereits erwähnte Kritik, dass die geringe Basisrate ein methodisches Problem darstellt, in deren logischer Konsequenz Testergebnisse ohnehin hinfällig wären, weil weder Repräsentativität noch Reliabilität erreicht werden können (Gill et al 2016: 14).
An Risk Assessment Instrumenten zeigen sich ferner zwei weitere signifikante Kritikpunkte der inhaltlichen Konzeption. Einerseits ist die mangelnde Differenzierung zwischen gewaltfreiem und gewaltbejahendem Extremismus, bzw. eine Vernachlässigung der klaren Kommunikation, welches Extremismusverständnis den Risikobewertungsinstrumenten zugrunde liegt, zu nennen, was aber unabdingbar für die Interpretation und Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist (Knight et al. 2017, Douglas et al. 1999). Oftmals lässt sich das Extremismusverständnis nur über den nationalen Kontext erschließen. Andererseits, und wesentlich relevanter im Kontext des Risikomanagements, ist die vielfach durch zivilgesellschaftliche Akteure geäußerte Kritik einer Vernachlässigung von Resilienz- und Schutzfaktoren. Dies führe dazu, dass eine Ausrichtung auf eine Risikominimierung durch entsprechende Maßnahmen behindert wird. Diese Kritik ist für den Phänomenbereich des religiös begründeten Extremismus besonders relevant, da sich bspw. für den Rechtsextremismus eine bessere Erforschung von Resilienzfaktoren und eine Nutzung dieser im Risk Assessment finden lässt (vgl. bspw. BRA-VE, Grossman et al. 2017). Im Kontext der Konzeption ist neben diesen zentralen Kritikpunkten auffällig, dass der Bereich der Sprache im Risk Assessment kaum erfasst wird. Nur wenige Tools (bspw. RiskTrack, Gilperez-López et al. 2017) nutzen diesen Erfassungsbereich, um eine Radikalisierung zu erkennen. Diese Tatsache scheint verwunderlich, wenn man sich vor Augen hält, das Sprache und besonders der aktive Wortschatz etwas sind, das auch durch Verschleierungstaktiken schwer zu kontrollieren ist. Seitens zivilgesellschaftlicher Akteure wird die Kritik geäußert, dass die Anbindung und Nutzbarkeit für Praktiker*innen in der Deradikalisierungsarbeit relativ gering bleibt. Die Risikobewertungen lassen sich, wenn sie Teil des Aufgabenbereichs sind, nicht ohne weiteres in die Beratungsarbeit einbauen bzw. sprengen den Rahmen vorhandener Kapazitäten. Zudem liege eine starke sicherheitsbehördliche Prägung vor, die zunehmend mit einer quantifizierten Ergebnisdarstellung einhergeht. Hier ist beispielhaft der Screener Islamismus zu nennen, wobei dessen Ergebnis ausschließlich über statistische Verfahren errechnet wird (Dyrias.com 2019). Dadurch würden qualitative Analysen vernachlässigt werden und die Gefahr von Falsch-Positiv-Ergebnissen erhöht, weil mittels quantitativer Verfahren Bedeutungsnuacen nicht erfasst werden können, obgleich diese eine Risikoeinschätzung signifikant beeinflussen können. Hier sei abschließend auch zu erwähnen, dass besonders für die Problematik der Stigmatisierung durch Falsch-Positiv-Ergebnisse nur geringe bis keine Sensibilität vorliegt, obwohl dieses Problem vor allem für die Deradikalisierungsarbeit hochrelevant ist, da Stigmatisierung eine (Re-)Radikalisierung auslösen und damit zu dem Ergebnis, das eigentlich vermieden werden sollte, führen kann (LPPL 2018: 28).
Fazit
Die Frage ob dieser umfassenden Kritik ist, was Risikobewertungen leisten können? Nicht möglich sind aktuell schnelle Bewertungen oder Bewertungen mit einer hundertprozentigen Garantie (Rettenberger/Illgner 2017: 35). Auch eine absolute Objektivität der Ergebnisse ist aktuell nicht möglich. Letzteres ist jedoch nicht zwingend negativ auszulegen. Durch die subjektive Bewertung können Erfahrungswerte da genutzt werden, wo objektive Fakten zur Wirkung von Risiko- und Schutzfaktoren noch fehlen. Im Zuge des vermutlich hohen Fallaufkommens mit den zu erwartenden hohen Rückkehrer*innenzahlen kann Risk Assessment außerdem zur Fallpriorisierung dienen. Auch zeigt sich, dass viele der vorgestellten Tools die relevanten Gütekriterien und Methodenempfehlungen erfüllen, an neue Entwicklungen (bspw. Erfassung mentaler Risikofaktoren, neue Zielgruppen) angepasst werden und auf Anwender*innenfeedback reagiert wird. Grundsätzlich sind existierende Risikobewertungsinstrumente somit durchaus gut nutzbar, wenn ein Bewusstsein darüber herrscht, welche Schwächen das jeweilige Instrument aufweist, wie das Ergebnis für weitere Maßnahmen nutzbar gemacht werden kann und welche (möglicherweise negativen) Konsequenzen mit einem konkreten Ergebnis für Individuen einhergehen.
Pendley (2018: 48) verweist im Kontext der Nutzung des Ergebnisses einer Risikobewertung beispielsweise darauf, dass Risk Assessment Tools nicht dazu genutzt werden sollten, um zu erfassen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Gewaltanwendung ist, sondern um zu erfassen, welche Faktoren im Leben eines Individuums bestimmend sind, die zu einer Gewaltanwendung führen können. Aus dieser Perspektive wird auch die Anbindung an das Risikomanagement unweigerlich ermöglicht. So könnten auf Basis der Ergebnisse konkrete Deradikalisierungs- oder Präventionsmaßnahmen beschlossen werden. Im Zuge eines Fokus auf das Risikomanagement könnten Tools dann zusätzlich dazu genutzt werden, die Entwicklung des Risikos und mögliche Effekte von Maßnahmen zu dokumentieren. Essenziell ist es dafür aber auch, Schutz- und Resilienzfaktoren zu erfassen, was in einigen Risikobewertungsinstrumenten noch fehlt.
Aus wissenschaftlicher Perspektive wird es die Aufgabe sein, Kausalitäts- und Interdependenzbeziehungen von Risiko- und Schutzfaktoren stärker zu erforschen und existierende bzw. sich in der Entwicklung befindliche Tools unabhängigen, empirischen Tests zu unterziehen. Im Idealfall werden diese Tests den wissenschaftlichen Standards gerecht werden und dabei nicht davor zurückschrecken, deutliche Kritik zu üben. Aufgabe der Wissenschaft sollte es außerdem sein, die Resilienzforschung stärker in die Risikobewertung einzubringen, sodass Resilienzfaktoren in jedem Risikobewertungsinstrument erhoben werden und die Anbindung an Maßnahmen der Intervention, Resozialisation und Reintegration besser erfolgen kann.
1 The Historical Clinical Risk Management-20 Version 3 dient der Messung des allgemeinen Gewaltrisikos bei Erwachsenen im Bereich des Strafvollzugs, der Forensik und der Psychiatrie. Das Tool erfasst 20 historische, klinische und risikominimierende Faktoren. Die erste Version wurde 1995 veröffentlich und seitdem basierend auf Fortschritten im Bereich des Risk Assessments und neuen Forschungserkenntnissen weiterentwickelt (Smith 2018: 15).
2 Für eine ausführliche Beschreibung der Methodik der Jihadist Dehumanization Scale und einen Vergleich mit anderen Risikobewertungsinstrumenten (ERG22, IR46, RAC CoE Returnee 45, TRAP-18, VERA-2) und einer ersten Bewertung siehe Interventionen 11/2018.
LITERATUR
Aven, Terje/Renn, Ortwin (2009): The Role of Quantitative Risk Assessments for Characterizing Risk and Uncertainty and Delineating Appropriate Risk Management Options, with Special Emphasis on Terrorism Risk, in: Risk Analysis
29: 4, 587–600.
Becker, Michael Henry (2017): Control, Learning, and Vulnerability: An Interactional Approach to Engagement in Violent Extremism, Masterarbeit, University of Maryland.
Bröckling, Marie (2019): „Der Begriff des Gefährders hat immer auch eine rassistische Komponente“, netzpolitik.org, 17.05.2019.
URL: https://netzpolitik.org/2019/der-begriff-des-gefaehrders-hat-immer-auch-eine-rassistische-komponente/ (Stand: 16.07.2019).
Bryans, Shane/Barzanò, Piera/Meissner, Philipp (2016): Handbook on the Management of Violent Extremist Prisoners and the Prevention of Radicalization to Violence in Prisons, Criminal Justice Handbook Series (UNODC), New York: United Nations.
Bundeskriminalamt (2017): Presseinformation: Neues Instrument zur Risikobewertung von potentiellen Gewaltstraftätern – RADAR-iTE (regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus), Pressemitteilung vom 2.2.2017. URL: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/170202_Radar. html (Stand: 10.11.2018).
Campbell, Mary Ann/French, Sheila/Gendreau, Paul (2009): The Prediction of Violence in Adult Offenders: A Meta-Analytic Comparison of Instruments and Methods of Assessment, in: Criminal Justice and Behavior 36: 6, 567-590.
Dean, Geoff/Pettet, Grame (2017): The 3 R’s of Risk Assessment for Violent Extremism, in: Journal of Forensic Practice 19: 2, 91-101.
Douglas, Kevin/Cox, David N./Webster, Christopher D. (1999): Violence Risk Assessment: Science and Practice, in: Legal & Criminological Psychology 4: 2,149-184.
Drachenfels, Magdalena v./Offermann, Philipp/Wunderlich, Carmen (Hrsg.) (2018): Radikalisierung und Deradikalisierung in Deutschland. Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, Frankfurt am Main: Leibniz-Institut Hessische Stifung Friedens- und Konfliktforschung.
Dyrias.com (2019): Screener Islamismus – Radikalisierung erkennen und reagieren. URL: https://www.dyrias.com/de/systeme/screener/screener-islamismus.html (Stand: 09.06.2019).
Flade, Florian (2017): So funktioniert das Radar für radikale Islamisten, Welt Online, 12.06.2017. URL: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus165451390/So-funktioniert-das-Radar-fuer-radikale-Islamisten.html (Stand: 12.06.2019).
Gill, Paul/Horgan, John/Corner, Emily/Silber, James (2016): Indicators of Lone Actor Violent Events: The Problems of Low Base Rates and Long Observational Periods, in: Journal of Threat Assessment and Management 3: 3–4, 165-173.
Gilperez-Lopez, Irene/Torregrosa, Javier/Barhamgi, Mahmoud/Camacho, David (2017): An Initial Study on Radicalization Risk Factors: Towards an Assessment Software Tool, 28th International Workshop on Database and Expert Systems Applications (DEXA) (October): 11-16.
Grossman, Michele/Ungar, Michael/Brisson, Joshua et al. (2017): Understanding Youth Resilience to Violent Extremism : A Standardised Research Measure, Final Research Report, Alfred Deaking Institute for Citizenship and Globalisation Deakin University/The Resilience Research Centre Dalhousie University.
Hanson, Karl R. (2009): The Psychological Assessment of Risk for Crime and Violence, in: Canadian Psychology 50:3, 172-182.
Hart, Stephen D./Cook, Alana N./Pressmann, Elaine/Lim, Yan (2017): A Concurrent Evaluation of Threat Assessment Tools for the Individual Assessment of Terrorism, TSAS Working Paper Series 17-1.
Herzog-Evans, Martine (2018): A Comparison of Two Structured Professional Judgment Tools for Violent Extremism and Their Relevance in the French Context, in: European Journal of Probation 10: 1, 3-27.
Illgner, Christian/ Hoffmann, Anika/Rettenberger, Martin/ Leuschner, Fredericke (2017): Extremismus Und Justizvollzug: Literaturauswertung Und Empirische Erhebungen, Wiesbaden: Kriminologische Zentralstelle e.V.
Knight, Sarah/Woodward, Katie /Lancaster, Gary LJ (2017): Violent versus Nonviolent Actors: An Empirical Study of Different Types of Extremism, in: Journal of Threat Assessment and Management 4: 4, 230-248.
Knudsen, Rita Augestad (2018): Measuring radicalisation: risk assessment conceptualisations and practice ind England and Wales, in: Behavioral Sciences of Terrorism and Political Aggression, 1-18.
Laboratoire de Psychologie des Pays de la Loire (LPPL) (2018): Zur Risikoeinschätzung von jihadistischem Terrorismus: Die Erprobung der „Jihadist Dehumanization Scale (JDS)“, in: Interventionen – Zeitschrift für Verantwortungspädagogik 11, 26-31.
Lemkey, Leiya/Wilcox, Dan (2014): Reviewed Work(s): Neurocognitive Risk Assessment for the Early Detection of Violent Extremists by Geoff Dean, in: Perspectives on Terrorism 11: 4, 29–31.
Lloyd, M./Dean, C. (2015): The development of structured guidelines for assessing risk in extremist offenders, Journal of Threat Assessment and Management 2: 1, 40-52.
Lowrance, William W. (1980): The Nature of Risk, in: Schwing, Richard C./Albers, Walter A. (Hrsg.): Societal Risk Assessment – How Safe is Safe Enough?, New York: Springer US, 5-17.
Madriaza, Pablo/Ponsot, Anne-Sophie/Marion, Damien et al. (2017) The Prevention of Radicalization Leading to Violence: An International Study of Front-Line Workers and Intervention Issues, Montreal: International Centre for the Prevention of Crime.
McGilloway, Angela/Ghosh, Priyo/Bhui, Kamaldeep (2015): A Systematic Review of Pathways to and Processes Associated with Radicalization and Extremism amongst Muslims in Western Societies, in: International Review of Psychiatry 27: 1, 39–50.
Meines, Marije/Molenkamp, Merel/Ramadan, Omar/Ranstorp, Magnus/Davenport, Nicola (2017): RAN Handbuch – Reaktionen auf zurückkehrende ausländische Kämpfer und ihre Familien, RAN Centre of Excellence, URL: https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/ran_br_a4_m10_de.pdf (Stand: 16.07.2019).
Meloy, J. Reid (2018): The Operational Development and Empirical Testing of the Terrorist Radicalization Assessment Protocol (TRAP-18), in: Journal of Personality Assessment 100: 5, 483-492.
Meloy, J. Reid/Genzman, Jacqueline (2016): The Clinical Threat Assessment of the Lone Actor Terrorist, in: Psychiatric Clinics of North America 39: 4, 649-662.
Meloy, J. Reid/Hoffmann, Jens /Guldimann, Angela/James, David (2012): The Role of Warning Behaviors in Threat Assessment: An Exploration and Suggested Typology, in: Behavioral Sciences & the Law 30: 3, 256–279.
Meloy, John Reid/Gill, Paul (2016): The lone-actor terrorist and the TRAP-18, in: Journal of Threat Assessment and Management, 3: 1, 37-52.
Monahan, John (2013): Chapter 22: Violence Risk Assessment, in: Otto, Randy K. (Hrsg.): Handbook of Psychology Second Edition Volume 11: Forensic Psychology, Hoboken: John Wiley & Sons Inc., 541–555.
Pendley, J. Adam (2018): The Cloudy Crystal Ball : Detecting and Disrupting Homegrown Violent Extremism, Masterarbeit, Monterey: Naval Postgraduate School.
Pressman, Elaine (2016): The Complex Dynamic Causality of Violent Extremism: Applications of the VERA-2 Risk Assessment Method to CVE Initiatives, in: Masys, Anthony J. (Hrsg.): Disaster Forensics: Understanding Root Cause and Complex Causality, Cham: Springer International Publishing, 249–269.
Rettenberger, Martin/Hertz, Priscilla Gregorio/Eher, Reinhard (2017): Die Deutsche Version Des Violence Risk Appraisal Guide-Revised (VRAG-R), Elektronische Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V Band 8, Wiesbaden: Kriminologische Zentralstelle e.V.
Richards, Joanne (2018): High Risk or Low Risk: Screening for Violent Extremists in DDR Programmes, in: International Peacekeeping 25: 3, 373-393.
Roberts, Karl/Horgan, John (2008): Risk Assessment and the Terrorist, Perspectives on Terrorism 2: 6, 3–9.
Sadowski, Friederike/Rossegger, Astrid/Pressman, Elaine/Rinne, Thomas/Duits, Nils/Endrass, Jérôme (2017): Das Violent Extremism Risk Assessment Version 2 Revised (VERA-2R), in: Kriminalistik-Schweiz 71: 5, 316-323.
Scheithauer, Herbert/Rosenbach, Charlotte Rosenbach, Nieback, Kay Niebank (2012): Gelingensbedingungen Für Die Prävention von Interpersonaler Gewalt Im Kindes- und Jugendalter, Berlin: Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention.
Smith, Allison G. (2018): What Research Sponsored by the National Institute of Justice Tells Us about Risk Factors and Indicators Associated with Radicalization to Violent Extremism in the United States, Washington D.C.: National Institute of Justice.
Von Berg, Annika/Walkenhorst, Dennis (2019): Die Einschätzung und Bewertung von Risiken im Kontext der Extremismusprävention und Deradikalisierung: Zwischen sicherheitspolitischem „Risk Assessment“ und pädagogischem „Resilience Assessment“, Unveröffentlichtes Arbeitspapier, Berlin.