Die Handreichung dient der öffentlichen Information über die fachliche Fundierung des Beratungsangebots für Angehörige des sozialen Umfelds (mutmaßlich) islamistisch radikalisierter Personen im Netzwerk der Beratungsstellen des BAMF sowie der internen Reflexion der Beratungspraxis und damit der fortlaufenden Qualitätssicherung. Zielgruppen der Handreichung sind somit die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit und Berater*innen im Themenfeld.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält seit dem 1. Januar 2012 ein Informationsangebot in Bezug auf den Phänomenbereich „islamistische/dschihadistische Radikalisierung“ sowie ein bundesweites Beratungsangebot des sozialen Umfelds (mutmaßlich) islamistisch radikalisierter Personen. Die dafür eigens installierte Beratungsstelle „Radikalisierung“ des BAMF nimmt Anfragen über eine Telefonhotline entgegen und vermittelt diese nach einem telefonischen Erstberatungsgespräch bei Bedarf an eine zuständige Beratungsstelle aus ihrem bundesweiten Beratungsstellen-Netzwerk. Dieses in Europa einzigartige nationale Netzwerk startete vor acht Jahren mit den ersten zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen als sogenannte „Partner vor Ort“.
Die Handreichung des Beratungsstellen-Netzwerks der Beratungsstelle „Radikalisierung“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der 2., erweiterten Auflage finden Sie hier.