Erkenntnisse nach dem Terroranschlag auf den CSD in Berlin

Von Thomas Mücke (Violence Prevention Network)

Ausgangslage: Ein extremistisch motivierter Anschlag macht deutlich, dass von hochradikalisierten, gewaltbereiten Personen ein hohes Risiko für unsere demokratische Gesellschaft ausgeht. Das verdeutlicht nochmals, wie wichtig Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Angebote der Präventions- und Distanzierungsarbeit sind. Nach dem Terroranschlag in Berlin werden zahlreiche Vorschläge erörtert, wie die Gefahrenabwehr und die Tertiärprävention, besonders im Umgang mit Hochrisikopersonen, verbessert werden können. Dabei steht besonders auch die Frage im Vordergrund, wie ein reibungsloser und effizienter Informationsaustausch zwischen sicherheitsbehördlichen und weiteren staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen gestaltet werden kann. Wir empfehlen hierzu das Einsetzen einer bundesweiten Expert*innenkommission, die sich aus wissenschaftlichen Sicherheitsexpert*innen, Sicherheitsbehörden und Akteur*innen der Distanzierungsarbeit zusammensetzt, um kurzfristig detaillierte Vorschläge u. a. zu folgenden Fragestellungen zu entwickeln:

  • Wie können spezialisierte Ansprechstellen etabliert werden, die als Schnittstelle zwischen den Behörden und den Trägern der Distanzierungsarbeit fungieren? Wie kann der Informationsaustausch, besonders bei Hochrisikopersonen, effizient und rechtssicher gestaltet werden?
  • Was benötigen die verschiedenen Akteur*innen der Extremismusprävention zur Erfüllung ihrer Aufgaben?
  • Wie können funktionierende Arbeitsstrukturen gefestigt und verstetigt werden?

Aus Sicht eines zivilgesellschaftlichen Trägers der Extremismusprävention und Deradikalisierung, der in der Beratungsarbeit tätig ist, ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

  • Verstärkung der Beratungskapazitäten: Das Beratungsaufkommen und die Komplexität der Beratungssachverhalte sind mit den bisherigen Ressourcen immer schwieriger umzusetzen: Eine Unterstützung der Arbeit durch ausreichende und verstetigte  Ressourcen ist notwendig. Fälle müssen bereits priorisiert werden und neue Zugangswege können nicht eruiert werden, da hierfür zusätzliche Beratungskapazitäten geschaffen werden müssten. Konkret schlagen wir vor, die jeweiligen Beratungsstellen der einzelnen Bundesländer um eine Personalfachstelle zu erhöhen (länderfinanziert). Weiterhin ist eine temporäre Absicherung bei erhöhten bzw. komplexen Falleingängen notwendig. Hierzu schlagen wir ein zusätzliches, bundesweites „Mobiles Beratungsteam“ aus drei erfahrenen Berater*innen vor (bundesfinanziert). Dieses Team kann einen temporär erhöhten Beratungsbedarf abdecken und auch besonders bei der Bearbeitung von Hochrisikopersonen durch seine ausgewiesene Expertise unterstützend wirken.
  • Verbesserung des Informationsaustauschs: Im Kontext Hochrisikopersonen werden für die Beratungsarbeit u. a. folgende Informationen unmittelbar benötigt: Einstufung als Hochrisikoperson, Zugang zu Gerichtsurteilen, Informationen zu möglichen weiteren Weisungen/Auflagen und Kenntnis über frühere und/oder noch laufende Gerichtsverfahren. Diese Informationen sind für die Falleinschätzung, die Einschätzung der Beratungsdynamik und die Strukturierung der Beratungsverläufe von hoher Bedeutung.

    Weiterhin sind diese Informationen notwendig, um Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Mitarbeiter*innen einzuleiten. Um dies umzusetzen, ist zu prüfen, ob der Aufgabenbereich der bisherigen Syrienrückkehrkoordination des jeweiligen Bundeslandes auf Hochrisikopersonen ausgeweitet werden kann, da hier bereits jahrelange Erfahrungen im notwendigen Informationsaustausch zwischen den einzelnen Akteur*innen bestehen. Insgesamt sind die Verfahrensabläufe im Umgang mit Hochrisikopersonen verbindlich zu gestalten.
  • Frühzeitiges Intervenieren: Bei Hochrisikopersonen ist die Clearing- und Kontaktphase der Distanzierungsarbeit schon in der Untersuchungshaft anzusetzen. Dies ermöglicht einen effizienten Übergang zur tatsächlichen Beratungsarbeit im Falle einer Entlassung. Dabei ist schon während der Untersuchungshaft die fallbezogene Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden zu initiieren. Weiterhin ist zu prüfen, wie behördliche Empfehlungen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, verbindlicher gestaltet werden können.

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle: presse@violence-prevention-network.de