Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden in der Tertiärprävention – Komplementäres Wirken, das gelingt

Von Thomas Mücke (Violence Prevention Network)

Dieser Artikel erschien zuerst in: Interventionen – Zeitschrift für Verantwortungspädagogik Nr. 20, 2026

Violence Prevention Network hat in den letzten 20 Jahren ein professionelles und wirksames Handlungskonzept der Tertiärprävention in Deutschland entwickelt, sodass Präventionsakteur*innen auch im Umgang mit gefahrenrelevanten Fällen handlungsfähig sind. Die intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Beratungspraxis, den Sicherheitsbehörden und der Wissenschaft ist hierfür eine wichtige Gelingensbedingung. Die Deradikalisierungs- und Distanzierungsarbeit als sozialpädagogischer Ansatz hat sich dabei stetig professionalisiert, u. a. durch

  • eine verbindliche und strukturierte Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden,
  • einen Praxis- und Wissenschaftstransfer, der u. a. zur Umstrukturierung des Fallmanagements und der Einführung einer umfassenden, an den Extremismuskontext angepassten Diagnostik (GRIDD PRO® – Soziale Diagnostik) sowie eines eigenen Bedrohungsmanagements geführt hat,
  • die Ausweitung des Integrationssystem u. a. in das Gesundheitssystem (v. a. im Bereich Psychotherapie),
  • die Stärkung der Wirkungsanalyse.

In dieser Zeit hat Violence Prevention Network in den jeweiligen Bundesländern die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden angestrebt, weiterentwickelt und dabei folgende nachhaltig wirkende Ergebnisse zum Wohle der Klient*innen sowie zum Schutz der Öffentlichkeit erreicht:

  • Die Zugangswege wurden erweitert. Personen, die den Sicherheitsbehörden bekannt waren, konnten durch die Zusammenarbeit proaktiv aufgesucht werden. Somit konnten Klient*innenbeziehungen aufgebaut und Distanzierungsprozesse bei Personen angeregt werden, mit denen andernfalls ausschließlich repressive, sicherheitsbehördliche Maßnahmen durchgeführt worden wären.
  • Staatliche Institutionen und Justizbehörden haben u. a. durch richterliche Auflagen ermöglicht, dass eine Zusammenarbeit zwischen Berater*innen und Klientel angeregt und eine Veränderungsbereitschaft der betroffenen Personen erreicht wurde.
  • Nicht-staatliche Akteur*innen der Distanzierungsarbeit verfügen über einen „Vertrauensbonus“ und können einerseits eher Öffnungsbereitschaft erzielen und andererseits bestehende, aber zeitlich und inhaltlich begrenzte staatliche Maßnahmen, wie die Bewährungshilfe, sinnvoll ergänzen. So konnten Klient*innen bedarfsorientiert, längerfristig und nachhaltig begleitet und aufgrund der Multiprofessionalität nicht-staatlicher Akteur*innen in zahlreichen Lebensbereichen kompetent und lebensweltlich orientiert unterstützt werden.
  • Die Sicherheitsbehörden akzeptieren und unterstützen die Distanzierungs- und (Re-)Integrationsprozesse des Klientel.
  • Gefahrenrelevante Situationen und Prozesse wurden erkannt und es konnte ihnen frühzeitig entgegengewirkt werden, um Selbst- und Fremdgefährdung zu reduzieren. Dies gelang sowohl durch eine ergänzende sicherheitsbehördliche Risikoanalyse als auch durch ein eigens entwickeltes sozialpädagogisch verankertes Risikomanagement auf Seiten der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.

Die Wirkung dieser Zusammenarbeit lässt sich auch an den Rückfallzahlen von Violence Prevention Network nachvollziehen. Allein im Phänomenbereich Islamismus im Kontext gefahrenrelevante Sachverhalte haben wir bis 2024 bei 408 Fällen mit den Sicherheitsbehörden zusammengearbeitet (davon 69 Hochrisikopersonen und 61 Syrien-Rückkehrer*innen). Dabei gab es nur zwei Rückfälle bezogen auf extremistische Handlungen und Gewaltstraftaten gegen Personen, was einer Rückfallquote von 0,49 % entspricht.

Das Potenzial einer gelingenden Zusammenarbeit konnte dadurch ausgeschöpft werden, dass bei allen Unterschiedlichkeiten der Akteur*innen in Bezug auf Zielstellungen, professionelle Hintergründe und Maßnahmen, die jeweiligen Stärken in den Vordergrund gestellt, professionelle und ethische Grenzen respektiert und verbindliche Arbeitsstrukturen geschaffen wurden. Die fallbezogene Zusammenarbeit wurde in einer Art und Weise verbindlich strukturiert, die den Informationsaustausch auf die notwendigen Aspekte reduziert, um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu schützen. Bei der Informationsweitergabe wurden klare Regeln vereinbart, was weitergegeben werden muss und wo die nicht verhandelbaren Grenzen der Informationsweitergabe auf beiden Seiten liegen.

Zusammengenommen ist somit eine Struktur für komplementäres Arbeiten in gefahrenrelevanten Fallkontexten entstanden. Diese komplexe Struktur ermöglicht sowohl eine optimale Fallbetreuung und Wahrung der individuellen Rechte der betroffenen Klient*innen, als auch die gleichzeitige Durchsetzung des sehr berechtigten öffentlichen Interesses an der Gefahrenabwehr. Auch aufgrund dieser Erfahrungen hat die Task Force Islamismusprävention des Bundesinnenministeriums im Mai 2025 in ihrer Handlungsempfehlung #12 folgendes gefordert:

„Auf- und Ausbau von tragfähigen multiprofessionellen Strukturen zur Abklärung und Bearbeitung von Radikalisierungs(-verdachts)fällen im Rahmen eines Fallmanagements im Verantwortungsbereich von Sicherheitsbehörden und weiteren staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren

Um effektiv gegen Radikalisierung und Islamismus vorzugehen, ist ein reibungsloser und effizienter Informationsaustausch zwischen sicherheitsbehördlichen und weiteren staatlichen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren erforderlich. Angesichts der aktuellen Trends und Entwicklungen im Phänomenbereich Islamismus und insbesondere im Bereich der Online-Radikalisierung ist es notwendig, bestehende Workflows im Rahmen der Tertiärprävention zwischen Sicherheitsbehörden (SB) und staatlichen und zivilgesellschaftlichen Präventionsakteuren zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zudem erfordert die wachsende Komplexität des Phänomens die Einrichtung angepasster und effizienter Arbeitsabläufe, um auf radikalisierende Tendenzen, insbesondere im digitalen Raum rechtzeitig und zielgerichtet reagieren zu können. Nur so lässt sich eine erfolgreiche Prävention und Intervention gewährleisten. Wir empfehlen spezialisierte Ansprechstellen innerhalb der Sicherheitsbehörden zu schaffen bzw. zu etablieren und auszubauen, die als Schnittstellen zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft fungieren. Diese Stellen sollten zentrale Anlaufpunkte für die Sammlung und Auswertung von Informationen darstellen und die Kommunikation zwischen den Akteuren erleichtern.“

Die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Trägern und Sicherheitsbehörden ist ein zentraler Baustein der Präventionsarbeit in Deutschland und ermöglicht es, sowohl die zivilgesellschaftliche, sozialpädagogische Perspektive in der Präventionsarbeit als auch den gesellschaftlichen Schutzauftrag zu optimieren.

Autor:
Thomas Mücke, Dipl.-Pädagoge und Dipl.-Politologe, ist Mitbegründer und Geschäftsführer von Violence Prevention Network. In der Arbeit mit Jugendlichen legt er größten Wert auf einen wertschätzenden und demütigungsfreien Umgang. Diese Haltung verschafft ihm den für den Erfolg in der Jugendarbeit so wichtigen Zugang zu den gefährdeten Jugendlichen.

Weiterführende Literatur:

Armborst, Andreas; Moussa Nabo, Mitra; Nehlsen, Inga; Ullrich, Simone (2019). Evaluationskriterien für die Islamismusprävention. Nationales Zentrum für Kriminalprävention. 

Bannenberg, Britta (2019). Terroristische Einzeltäter in Deutschland – Möglichkeiten der Früherkennung. In: Lehmann, Jens; Lüttig, Frank (Hg.). Der Kampf gegen den Terror in Gegenwart und Zukunft, S. 259-281. Nomos. Baden-Baden.

Berg, Annika von; Korn, Judy; Mücke, Thomas; Walkenhorst, Dennis (2019). Einschätzung und Bewertung von Risiken im Kontext der Extremismusprävention und Deradikalisierung. Zwischen sicherheitspolitischem „Risk Assessment“ und pädagogischem „Resilience Assessment“, Violence Prevention Network Schriftenreihe – Heft 2. 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2021) (Hg.). Deradikalisierungs- und Distanzierungsarbeit. Begleitbuch zum Qualifizierungslehrgang (Umfeld-)Beratung im Phänomenbereich islamistisch begründeter Extremismus. Beiträge zu Migration und Integration, Band 9. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nürnberg.

Handle, Julia; Mücke, Thomas (2021). Bedrohungsmanagement. Zum Umgang mit Hochrisikoklientel in der indizierten Prävention. KNIX Report 2021, S. 83-91. Violence Prevention Network.

Logvinov, Michail (2020). Risikoeinschätzung zur Ausführungsgefahr extremistischer Gewalt. Ein Leitfaden. Forum Kriminalprävention 2/2020. 

Taskforce Islamismusprävention des Bundesministeriums des Innern (2025). Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention – Radikalisierungsprävention im Zeitalter gesellschaftlicher Unsicherheiten. Bundesministerium des Innern.